Wie ist eine Direktlebensversicherung später zu versteuern?
Ich habe 2003 eine Direktlebensversicherung über 1742 Euro jährliche Besparung abgeschlossen. Mir sagte jemand, dass ich im Alter weniger zu versteuern hätte, als Direktlebensversicherungen, die späer abgeschlossen wurden. Kann mir jemand sagen, was da genau Sache ist? Ich dachte immer, ich muß gar nichts versteuern, wenn die Versicherung mehr als 12 Jahre läuft.
1 Antwort
Du hast wohl einen Altvertrag nach § 40b EStG . Dieses gilt für Verträge, die bis 31.12.2004 abgeschlossen wurden.
Dein Arbeitgeber, hat dir sicher 2004 eine Verzichtserklärung für die neue Regelung unterzeichnen lassen..oder?
Frist wäre hier 30.06.2005 gewesen. Sonst gilt die neue Förderung § 3 Nr. 63 EStG für die Dauer der Beschäftigung.
Das ist nämlich sehr wichtig, damit der Bestandsschutz für § 40b also Pauschalversteuerung weiterhin besteht.
Ab 01.10.2005 nach § 3 Nr. 63 EStG, können bis 4 % der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze (West) gespart werden. In 2010 wären das max. 220 € Monat / 2640 € Jahr. Das ganze dann steuer- und sozialabgabefrei. Hinzu kommt ein Festbetrag von 1800 € im Jahr - steuerfrei aber sozialabgabepflichtig.
Tipp: Neben einem Altervtertrag nach 40b, kann noch ein Vertrag nach § 3 Nr. 63 EStG abgeschlossen werden. Allerdings wird der Festbetrag von 1800 € dann nicht gewährt.
Ich nehme jetzt an, dass bei dir weiterhin 40b gilt..
dann würde der Vertrag ab dem 60. Lebensjahr (Vertragsdauer mind. 12 Jahre und mind 5 Jahre Einzahlung) wie folgt besteuert:
- Kapitalauszahlung = steuerfrei
- Verrentung mit dem Ertragsanteil. Hier wurde nachgebessert. Z.B. Rente mit 65 wären 18 % statt 27 % Ertragsanteil.
- ganz wichtig - Krankenkassenbeiträge Von der Kapitalauszahlung sind auf 120 Monate verteilt volle Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge zu entrichten (für gesetzlich Versicherte. Bei 50.000 € Auszalung z.B. 14,9 % Krankenkasse und 1,95 % Pflege - das macht 8425 € und dieser Betrag wird auf 10 Jahre verteilt.
hoffe weitergeolfen zu haben..beste Grüße wombard
link:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__40b.html
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html