Wie ist ein maximale Zahlungsziel in Deutschland?
Hallo, mein Auftraggeber hat auf einmal Zahlungsziel von vorherige 30 Tage auf 120 Tage geändert. Kann er so was machen? Ich bin eine selbstständige Person und das kann für mich tödlich sein. Muss ich diese einseitige Schritt einfach akzeptieren, oder gibt da eine gesetzliche maximum, was mann akzeptiern muss?
3 Antworten
Du mußt nur die bisherige Vereinbarung akzeptieren, nicht seine geforderte Änderung. Der solltest Du auch widersprechen, in dem Du persönlich zunächst das Gespräch bei ihm im Büro suchst. Da kannst Du Deine Situation erklären bzw. klären. Für künftige Rechnungen könnte man ein neues Zahlungsziel festlegen, aber sei dabei vorsichtig!
Ich bin eine selbstständige Person und das kann für mich tödlich sein.
Tödlich, weil Du eine selbständige Person bist oder weil Du 90 Tage kein Geld erhältst oder weil es Dein einziger Kunde ist? Ist es Dein einziger Kunde, der bisher Deine Rechnungen monatlich bezahlt hat, dann wäre es noch schlimmer. Denn dann kumulieren sich Deine ausstehenden Rechnungswerte und Du hängst voll am Fliegenfänger, wenn der Kunde insolvent wird; dagegen hilft auch kein Mehrpreis in Höhe der kalkulierten Zinsmehrkosten! Oder: was willst Du machen, wenn er in 3 Monaten 180 Tage Zahlungsziel fordert? Suche Dir neue Kunden, die sich redlich verhalten.
Du musst garnichts akzeptieren, aber der Auftraggeber braucht nicht Dich zu beauftragen.
Ihr müsst Euch schon einigen - vielleicht erhöhst Du Deine Preise um 3%, das trägt dann einen eventuellen Dispo.
Zur Erläuterung schau mal hier: http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/zahlungsziel/zahlungsziel.htm
Grundsätzlich ist das Zahlungsziel eine vertraglich freie Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber an die sich beide halten sollen.
Bestandsaufträge sind also von der einseitigen Willenserklärung des Auftraggebers nicht betroffen - es gilt das was zum Auftragserteilungszeitpunkt vereinbart war.
Zukünftige Angebotsabgaben an den vermeintlichen Auftraggeber kannst Du entsprechend preislich gestalten oder bereits im Angebot auf "deine" Zahlungfsfrist hinweisen. Dann liegt es am Auftraggeber, dein Angebot zu akzeptieren oder eben nicht.
In der Praxis versucht der Auftraggeber jedoch (auch dann) den Auftrag zu "seinen" Bedingungen durchzudrücken. Dann bleibt dir nur den Auftrag nicht anzunehmen, bzw. nachzuverhandeln und auf diesem Wege eine Einigung herbeizuführen.
Bestätigst Du (vielleicht aus Unachtsamkeit) die Auftragsannahme ohne Weiteres, dann bist du an die Vertragskonditionen des Auftragsgebers gebunden.