Wie ist die Erbschaft einer Kapitalauszahlung aus einer Betriebsrente in der Steuererklärung zu berücksichtigen?

1 Antwort

Natürlich ist alles richtig.

Sie hat schließlich einen zweiten Arbeitslohn erhalten, rutscht somit in der Progression höher und muss deswegen prozentual mehr Steuern zahlen.

Das Erbe ist eben der zweite Arbeitslohn, der natürlich als Versorgungsbezüge auch zu versteuern ist.

Wenn sie ein vermietetes Hausn geerbt hätte müsste sie ja auch die Mieteinnahmen daraus versteuern.

Vielen Dank. Ich habe noch eine weitere Frage: Der ehemalige Arbeitgeber meiner verstorbenen Schwiegermutter konnte die Auszahlung nicht teilen. Somit musste meine Frau die Hälfte dieser Kapitalauszahlung ihrer Schwester, die ja auch Erbin ist, überweisen. Wie kann man diesen Umstand denn bei der Steuererklärung berücksichtigen?

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@Schoenfeld3000

Dann muss man den erhaltenen Bruttoarbeitslohn und die einbehaltene Lohnsteuer halbieren und diese halben Beträge in eure Steuererklärung eintragen. Da ist es aber unbedingt erforderlich dieses in einem Begleitschreiben zu erläutern, am besten mit einer Kopie des Testaments/Erbscheins und Name, Anschrift und Steuernummer der Schwester, damit das für die Schwester zuständige Finanzamt die jeweils andere Hälfte bei der Schwester ansetzt. Das wird euer Finanzamt dann dem anderen Finanzamt mitteilen.

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@Petz1900

Vielen Dank für die enorm schnelle und sehr hilfreiche Antwort!

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Guten abend Petz, Du hast das bestimmt schon mal gehabt, oder recherchiert, aber liegt die Bezugsberechtigung für die Betriebsrente nicht bei der Mutter und müsste für die abgerechnet und versteuert werden und die Tochter erbt dann das Geld, was übrig blieb?

Das Gehalt, was Jemand der verstierbt/verstarb noch vom AG bekommt, wird doch auch noch für den abgerechnet.

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@wfwbinder

Vielleicht sollte man den Fragesteller noch darauf hinweisen, dass für die Verstorbene für das Jahr der Auszahlung eine Einkommenssteuererklärung eingereicht werden kann und daß diese Auszahlung absolut nichts in der Einkommenssteuererklärung seiner Ehefrau zu suchen hat. Sollte der Arbeitgeber der Verstorbenen wirklich den Fehler gemacht und die Einmalzahlung als Leistung der Ehefrau des Fragestellers steuerlich zu behandeln, dann muß man ihn auf diesen Fehler aufmerksam machen.

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@Snooopy155

Das Problem war, dass meine Schwiegermutter durch den Renteneintritt Anspruch auf die Kapitalauszahlung erhielt aber noch vor der Auszahlung verstarb. Ihr Arbeitgeber hatte somit keinen Empfänger für die Auszahlung und wandte sich an die Erben.

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@Schoenfeld3000

Dann haben die Erben den Fehler begangen; sie hätten die Daten für die Verstorbene angeben müssen oder wenigstens die Daten für die Erbengemeinschaft dem Arbeitgeber geben müssen.

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@wfwbinder

Nein, eine Tote bekommt nichts ausgezahlt und der Arbeitgeber kann nur an eine Person auszahlen. Kommt in der Praxis gar nicht sooo selten vor.

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@Snooopy155

Das ist nicht richtig, snoopy, Tote bekommen nichts ausgezahlt.

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@Snooopy155

nein snoopy, ein Arbeitgeber kann keinen Lohn an eine Erbengemeinschaft auszahlen

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