Wie ist der Ablauf bei einem Privaten KFZ-Kauf laut GwG wenn man den Betrag von 15000€ überschreitet?
Moin,
ich habe ein Auto für 17.000€ gekauft. Mir war nicht ganz klar das der Autohändler eine Meldung beim Finanzamt macht. (Hab es im Nachhinein ehrfahren)
Die Herkunft des Geldes setzt sich zum Teil aus gemeinsamen ersparten (10000€) von mir und meiner Verlobten sowie aus einem Privatdarlehen (7000€) zusammen.
Wie ist jetzt der Ablauf? Bekomme ich Post vom Finanzamt/Staatsanwaltschaft und ich muss mich dann dazu äußern oder wie läuft das ab?
Vielen dank schonmal für jede Antwort
1 Antwort
Wenn er wirklich eine Meldung an das Finanzamt gemacht hat, dann wir dort eventuell Jemand in eine Einkommensteuerakte sehen, ob Du Dir nach Deinem Einkommen ein Auto für 17.000,- Euro leisten kannst und die Akte wieder zumachen.
Das Finanzamt interessiert sich nicht für Geldwäsche.
Verdachtsmeldungen gehen nämlich an die FIU (Financial Intelligence Unit, wobei ich mich frage, warum eine deutsche Behörde einen englischen Namen hat, statt z. B. Amt für Finanzstraftaten) bei der Generalzolldirektion.
Die werden Dir ggf. einen Brief schicken und fragen, wo Du die 17.000,- in Bar abgehoben hast.
Vermutlich meldet sich gar keiner und wenn sich einer meldet, wird diese Begrünung garantiert reichen.
Vielen dank für die schnelle und Kompetente Antwort. Glauben sie das wird dann der FIU reichen wenn ich denen schreibe das ich 10.000€ in den letzten Jahren gemeinsam mit meiner Verlobten gespart habe? Für die 7000€ die ich mir geliehen habe kann ich einen Vertrag über ein Privates Darlehen bekommen aber für die 10.000€ wird das schwieriger da sich Erspartes aus Lohn, Trinkgeldern und Schenkungen zur Verlobung etc. vermischen.