Wie ist das mit der Mehrwertsteuer beim Autoverkauf bzw. Autokauf?
Hallo. Ich bin selbstständig und habe einen Gewerbeschein und habe mich von der Kleinunternehmerregelung ausnehmen lassen (ich bin Vorsteuerabzugsberechtigt).
Wie ist das denn nun beim KFZ. Hier könnte ich mir die Mehrwertssteuer nach dem Kauf ja vom Finanzamt wieder zurückholen. Wie verhält sich das denn nun wenn ich das Auto wieder verkaufe? Hier müsste ich die Mehrwertssteuer beim verkauf wieder aufschlagen, und zwar zu dem aktuell angebotenen Wiederverkaufspreis, richtig?
Noch eine Frage: Wie verhält sich der Autoverkauf, sollte ich mich zum Zeitpunkt des Verkaufes nicht mehr in einer Selbstständigkeit sondern in einem Angestelltenverhältnis befinden? Das KFZ würde also zum Verkaufszeitpunkt nicht mehr betrieblich sondern privat genutzt (Weg zur Arbeit). Wie verhält sich das dann mit der Steuer? Geht mein "Betriebsvermögen" dann automatisch in mein Privatvermögen über und ich kann das Auto dann "Privat" verkaufen?
1 Antwort
Wie ist das denn nun beim KFZ. Hier könnte ich mir die Mehrwertssteuer nach dem Kauf ja vom Finanzamt wieder zurückholen.
Stimmt, wenn der Wagen überwiegend betrieblich genutzt wird. Die private Nutzung ist aber eine umsatzsteuerpflichtige Leistungsentnahme (1%-Regelung, oder Fahrtenbuch).
Wie verhält sich das denn nun wenn ich das Auto wieder verkaufe? Hier müsste ich die Mehrwertssteuer beim verkauf wieder aufschlagen, und zwar zu dem aktuell angebotenen Wiederverkaufspreis, richtig
Richtig.
Wie verhält sich der Autoverkauf, sollte ich mich zum Zeitpunkt des Verkaufes nicht mehr in einer Selbstständigkeit sondern in einem Angestelltenverhältnis befinden?
Dann gab es dazwischen eine Betriebsaufgabe, bei der das Betrebsvermögen entweder verkauft, oder ins Privatvermögen übernommen wurde. Wenn der Wagen ins Privatvermögen überging, war es eine umsatzsteuerpflichtige Entnahme.