Wie hoch sind Prozesszinsen?

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Die Höhe der Verzugszinsen ist in § 288 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. § 288 Absatz 1 BGB regelt die Verzugszinsen, bei denen ein Verbraucher beteiligt ist. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Basiszinssatz wird alle 6 Monate neu bestimmt. Siehe Link: http://basiszinssatz.info/ Derzeit 01.07.2011 bis 31.12.2011) beträgt der Basiszinssatz 0,37%. Daraus ergibt sich ein Verzugszins von insgesamt 5,37 %. In einer Klage sollten Verzugszinsen wie folgt lauten. Der Kläger wird verurteilt, an den Beklagten XXX Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Zur Info: § 286 Absatz 2 BGB regelt die Verzugszinsen, bei denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist. Hier beträgt der Zinsatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.