In welcher Höhe kann ich eine Aufwandsentschädigung von einer Versicherung verlangen (€/h)?

1 Antwort

Nein, das halte ich für völlig ausgeschlossen. So etwas gibt es bei keinem Versicherungsfall. Nur tatsächlich entstandene und notwendige Auslagen wie für Anwalt oder Sachverständigen sind zu erstatten.Alles andere ist Lebensrisiko.

Vor allem:

So eine Versicherung ist dazu da, Schäden zu ersetzen. Gemeint sind damit allerdings nur materielle Schäden.

Fragesteller müsste deshalb darlegen, welche materiellen Schäden er durch seine Dokumentationsleistung erlitten hat.

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