Wie hoch ist die Wertminderung bei einem lebenslange wohnrecht? Meine Mutter ist 67 Jahre alt, zahlt Miete.?

2 Antworten

Anna Bella

Wurde schuldrechtlich vereinbart, dass die Wohnberechtigte für ihr grundbuchlich gesichertes Wohnrecht Miete zu bezahlen hat und diese sich im Rahmen der Ortsüblichkeit bewegen muss, ist der Ersatzwert des Wohnrechts gleich Null.

Hat hingegen die Berechtigte kein Nutzungsentgelt zu zahlen, bildet Berechnungsgrundlage 1. die fiktive Jahresmiete, 2. unter Berücksichtigung von Zinsen, 3. de vdurchschnittliche Lebenserwartung, hier 19,37 Jahre, 4. der Faktor (12,049) gem § 14 Abs. BewG.

Beispiel:

1) 6 000 € (mtl. 500), 2) 5,5 %, 3) 19,34, 4) 12.049 Ergebnis 72 294,-- €.

Franzl0503  09.12.2021, 19:34

Unter Zugrundelegung der Miete von 800 €/mtl. beträgt der Wert 115 670,-- €

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Annabella460 
Fragesteller
 11.12.2021, 11:07

Notar sagte etwas anderes, Wertminderung des Hauses ist 6stellig

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Franzl0503  11.12.2021, 11:45
@Annabella460

Ist der Wert von 115 670 nicht sechsstellig?

Empfehlung: Lass dir vom Notar zum Vergleich den Rechenweg aufzeigen.

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Leider fällt der Sachverhalt etwas karg aus.

Wie hoch der Wert des Wohnrechts ist, ist Dir ja schon ausgerechnet worden.

Sofern Dir das Eigentum an dem Haus schenkweise übertragen wurde kann es aber bei einem ungenehmigten Verkauf für Dich um alles oder nichts gehen. Nicht unüblich ist in Schenkungsverträgen dann nämlich die durch Vormerkung abgesicherte Vereinbarung des Heimfalls des Eigentums an den Schenker.