Wie genau erbt man einen Kredit?
Mein Vater hat vor 3 Jahren einen neuen Kredit abgeschlossen um die Wohnung A zu kaufen. Als Sicherheit für den Kredit hat er eine andere Wohning B als Sicherheit hinterlassen. Die Wohnung A wurde auf den Namen meiner Mama/seiner Frau gekauft.
Mein Vater ist bereits 79 Jahre alt und krankheitsbedingt nicht mehr der fitteste.
Wir haben uns gefragt was in einem Todesfall mit dem Kredit passiert?
1) kann der Kredit inklusive der ausgemachten Zinsen übernommen und über die Laufzeit abbezahlt werden oder muss die werbende Person den sofort abbezahlen?
2) welche Auswirkungen hat das erben von Schulden auf die steuerfreien er Kontingente? Gleichen die sich aus oder spielen sie nicht zusammen?
3) gibt es etwas das man zu Lebzeiten hier noch optimieren kann in später potentielle steuern zu sparen?
4) andere Frage: wie beschrieben gehört Wohnung A jetzt meiner Mama obwohl der Kredit und die Sicherheit dahinter eine andere Person und Wohnung ist. Hätten wir die Wohnung vor 3 Jahren als Schenkung beim Finanzamt angeben sollen?
Vielen Dank für eure Hilfe.
4 Antworten
Im Wesentlichen hat orgel schon alles beantwortet.
Zu 2) Übernommene Verbindlichkeiten mindern die steuerbare Erbschaftssumme. Zu versteuern ist die Nettosumme nach Abzug der mit vererbten Verbindlichkeiten, denn nur in dieser Höhe ist euch ja ein Vermögenszuwachs entstanden.
zu 1) Ja, denn die Erben sind Rechtsnachfolger und somit neuer Vertragspartner der Bank.
zu 2) Verstehe die Frage nicht so ganz, auf welche steuerfreien Kontingente?
zu 3) Das kommt ganz auf den Wert des Vermögens insgesamt an, was dann vererbt wird. Wenn es steuerrechtlich Relevant werden sollte, ist ein Steuerberater der richtige Ansprechpartner, was die Optimierung angeht.
zu 4) Ja, das war in der Konstellation eine Schenkung. Auch hier wäre die Frage, ob aufgrund des Wertes der Schenkung überhaupt eine Steuer fällig gewesen wäre...?
Es wäre noch wichtig für dn Sachverhalt, ob die Wohnung B nur als "dingliche Sicherheit" eingesetzt ist, oder ob er auch eine Bürgschaft für den Kredit eingegangen ist, oder gar als zweiter Kreditnehmer im Vertrag ist.
sonst ist der Kredit für die Wohnugn A vom Kreditditnehmer zu zahlen, sein Kredit, seine Immobilie.
Also die Wohnugn B wird normal nach Testament, oder nach der gesetzlichen Erbfolge vererbt, aber dient eben als Sicherheit für den Kredit A.
Wenn ihr das Erbe annehmt , muss Wohnung B verkauft werden , um den Kredit für Wohnung A zu bedienen . Oder aber ihr könnt mit der Bank verhandeln und den Kredit weiterhin für Wohnung A abbezahlen . Die Wohnung A als Schenkung anzunehmen , obwohl noch nicht bezahlt , hätte ich nicht gemacht . Vielleicht meldet sich hier noch jemand , der sich besser auskennt .
Wenn ihr das Erbe annehmt , muss Wohnung B verkauft werden , um den Kredit für Wohnung A zu bedienen
Das muss erstmal grundsätzlich nicht erfolgen, da die Erben als Rechtsnachfolger in die Verträge eintreten.
Also ich verstehe das so, dass er (der Vater) selber der Kreditnehmer ist