Wie erstelle ich eine Rechnung einer Teilrückzahlung?

2 Antworten

Nein, Du erstellst natürlich keine Rechnung.

Der Dienstleister hat offenbar von seiner eigenen Buchhaltung keine Ahnung. Er kann eine Stornorechnung, Korrekturrechnung oder Rechnungskorrektur erstellen. Das ist aber sein Problem, und nicht Deins.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.buchhaltungsbutler.de/unterschied-gutschrift-rechnungskorrektur/&ved=2ahUKEwjWnPiP5JLpAhUDyaQKHXMZAjIQFjAAegQIBxAB&usg=AOvVaw0KQd5N_ozIti-Id5Dw8NAF

DH. Genau so ist es. Eine Gutschrift muss der erstellen.

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Wie erstelle ich eine Rechnung einer Teilrückzahlung?

Gar nicht.

Der Dienstleister sollte Dir eine GUTSCHRIFT über eine RÜCKERSTATTUNG ausstellen.

Es gibt keine Grundlage für eine Rechnung an ihm. Eine Teilgutschrift kann er bei sich ausbuchen. Diese Rechnungslegungsidee vom Dienstleister ist ziemlich komisch.

Man erstellt immer dann eine Rechnung an den Kunden, wenn dem eine Leistung oder ein Produkt gegenübersteht, nicht aber wenn nichts geleistet wird oder werden kann und es sich wie hier, lediglich um eine Rückerstatttung handelt.

Mit dem Finanzamt oder irgendwelchen Steuernummern hat das aus Deiner Sicht nichts zu tun. Das betrifft nur den gewerbliche Dienstleister.

so ist es.DH.

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