Wie erstelle ich eine Rechnung einer Teilrückzahlung?
Hallo, ich habe eine Frage zu einer Rechnungsausstellung bei einer Teilrückzahlung einer Dienstleistung.
Folgende Situation:
Ich habe bei einer Person eine Dienstleistung im Wert von 238€ gekauft. Ich habe auch eine Rechnung mit Steuernummer und USt. IdNr. erhalten, auf der 38€ Steuern ausgewiesen wurden.
Die Dienstleistung wurde nur zur Hälfte erbracht, weshalb diese Person gesagt hat ich soll ihm eine Rechnung ausstellen, damit er mir die restlichen 119€ zurückzahlen kann.
Jetzt zur Frage. Ich bin eine Privatperson und habe kein Gewerbe. Wie genau muss ich jetzt die Rechnung ausstellen? Muss ich dort die Dienstleistung erwähnen, also 100€ + die 19€ Steuern? Muss ich dann noch Steuer ID, Steuernummer oder sonstiges angeben? Muss ich noch Geld an das Finanzamt zahlen? Wie muss solch eine Rechnung aussehen?
Ich würde mich auf Antworten freuen, da ich mich in dem Gebiet noch nicht so gut auskenne. Schon vorab vielen Dank für eure Hilfe!
2 Antworten

Nein, Du erstellst natürlich keine Rechnung.
Der Dienstleister hat offenbar von seiner eigenen Buchhaltung keine Ahnung. Er kann eine Stornorechnung, Korrekturrechnung oder Rechnungskorrektur erstellen. Das ist aber sein Problem, und nicht Deins.


Wie erstelle ich eine Rechnung einer Teilrückzahlung?
Gar nicht.
Der Dienstleister sollte Dir eine GUTSCHRIFT über eine RÜCKERSTATTUNG ausstellen.
Es gibt keine Grundlage für eine Rechnung an ihm. Eine Teilgutschrift kann er bei sich ausbuchen. Diese Rechnungslegungsidee vom Dienstleister ist ziemlich komisch.
Man erstellt immer dann eine Rechnung an den Kunden, wenn dem eine Leistung oder ein Produkt gegenübersteht, nicht aber wenn nichts geleistet wird oder werden kann und es sich wie hier, lediglich um eine Rückerstatttung handelt.
Mit dem Finanzamt oder irgendwelchen Steuernummern hat das aus Deiner Sicht nichts zu tun. Das betrifft nur den gewerbliche Dienstleister.
