Wie erfolgt die Gewinnsteuerberechnung bei Teilschenkung einer Immobilie?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um die Klärung des folgenden Sachverhaltes:
Ich habe eine Wohnung, welche ich damals für 90.000 € gekauft hatte, innerhalb der Spekulationsfrist für 50.000 € an meinen Sohn als Teilschenkung verkauft. Der Notarielle Marktwert der Wohnung beträgt 200.000€. D.h. somit 150.000 € geschenkt und 50.000€ Kaufpreis.
Ich bin davon ausgegangen, dass somit für mich auch keine Steuern fällig sind, da ja die Anschaffungskosten bei 90.000,-€ lagen.
Das Finanzamt sieht das leider anders.
Das Finanzamt argumentiert, dass 150.000,-€ / 200.000,-€ = 75% geschenkt wurden, also können von den damaligen Anschaffungskosten 90.000,-€ auch 75% nicht anerkannt werden und ich muss
90.000,-€ x 0,25 = 22.500,-€
50.000 - 22.500,-€ = 27.500,-€ versteuern.
Ist das korrekt? Ich kann mir das nicht vorstellen, dass ich Steuern zahlen muss obwohl ich keinen Gewinn gemacht habe.
Vielen Dank für Ihre Antwort
Zu ergänzen ist auch noch, dass ich die Wohnung mit Schulden als Teilschenkung verkauft habe. Mit den 50.000 € habe ich die restschulden in Höhe von 42.000€ abgeglichen. Somit habe ich auch nur 8.000€ erhalten. Ich weiß nicht, ob das eine in dieser Sache eine Relanz hat...
3 Antworten

Ich denke @Eifelia hat Recht:
Ein Fall von "Am Steuerberater zu sparen ist oft teurer als einen Steuerberater mit ins Boot zu holen"
Was mir als erstes am Sachverhalt auffiel war die Wertsteigerung von 90.000,- auf 200.000,- Euro in nur 6 Jahren.
das zweite war:
Der Notarielle Marktwert der Wohnung beträgt 200.000€
Ich kenne "Schätzwert," "Marktwert nach Gutachten," "Wert lt. Finanzamt," aber "notarieller Marktwert," lese ich zum ersten Mal. Hat sich der Notar die Wohnung angesehen und gesagt, "die ist 200.000,- Euro wert?"
Die Berechnung des Finanzamtes ist richtig, aber die Basis für die Berechnung ist für mich extrem zweifelhaft.
Wurde in der Zwischenzeit etwas in die Wohnung investiert?
War die Wohnung die ganze Zeit vermietet?
Ich würde nicht die Berechnung des Finanzamts angehen, sondern die Werte und die Berechnung

(Heruterscrollen bis "2. Teilentgeltliche Übertragungen")
Ich fürchte, das Finanzamt hat Recht. Ein Fall von "Am Steuerberater zu sparen ist oft teurer als einen Steuerberater mit ins Boot zu holen".
"Mit den 50.000 € habe ich die restschulden in Höhe von 42.000€ abgeglichen. Somit habe ich auch nur 8.000€ erhalten"
Nein, Sie haben 50.000 erhalten. 8.000 davon liegen auf Ihrem Konto, mit 42.000 haben Sie das negative Darlehenskonto ausgeglichen. Wenn Sie nur 8.000 erhalten hätten, hätten Sie jetzt noch die Schulden von 42.000.


Geht in dieselbe Richtung, auch wenn es hier nicht um Spekulationsgewinne geht.
Laut diesem Bericht besteht doch eine Hoffnung, dass bei einem Gerichtsverfahren die Vorgehensweise vom Finanzamt abgelehnt wird. Habe ich es richtig verstanden?