Wie erfahre ich wieviele Raten man für den PKH zahlen muß?

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§ 115 ZPO bestimmt, dass und wie Einkommen einzusetzen ist. Nach der entsprechenden Berechnung sind dann höchstens 48 Monatsraten auf die Prozesskosten zu zahlen.

Die Berechnung ist etwas kompliziert:

es wird ein einzusetzendes Monatseinkommen berechnet, danach ergibt sich die Rate, die man bezahlen muss:

Nur wenn das einzusetzende Monatseinkommen bis zu (höchstens) 15 € beträgt, erhält man Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungspflicht. Höhere Einkünfte führen dagegen zur Verpflichtung, die Prozesskosten in folgenden – aus einer gesetzlich geregelten Tabelle ersichtlichen – Raten längstens 48 Monate lang zurückzuzahlen:

Einzusetzendes Einkommen in Euro; Monatsrate in Euro bis 50; 15 100; 30 150; 45 200; 60 250; 75 300; 95 usw.

Ausführlich erklärt das folgender Link:

www.mdr.de/hier-ab-vier/alles-rechtens/162969.html

Solange noch nciht die endgütigen Kosten feststehen, kann das auch keiner sagen. Wenn sie den Prozeß gewinnt, brauchst sie ncihts zu zahlen, b zw. bekommt schon gezahlte Raten zurück.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.