Wie erfahre ich wieviele Raten man für den PKH zahlen muß?
Meine Nachbarin hat für ihren Rechtstreit die PKH (Prozeßkostenhilfe) bekommen. Sie weiß zwar die monatliche Höhe der Rate, aber nirgendswo steht s wieviel Raten sie zahlen muß. Ich weiß es auch nicht und auf dem Formular/Schreiben ist auch nichts zu finden.Wer weißt Rat?
2 Antworten
§ 115 ZPO bestimmt, dass und wie Einkommen einzusetzen ist. Nach der entsprechenden Berechnung sind dann höchstens 48 Monatsraten auf die Prozesskosten zu zahlen.
Die Berechnung ist etwas kompliziert:
es wird ein einzusetzendes Monatseinkommen berechnet, danach ergibt sich die Rate, die man bezahlen muss:
Nur wenn das einzusetzende Monatseinkommen bis zu (höchstens) 15 € beträgt, erhält man Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungspflicht. Höhere Einkünfte führen dagegen zur Verpflichtung, die Prozesskosten in folgenden – aus einer gesetzlich geregelten Tabelle ersichtlichen – Raten längstens 48 Monate lang zurückzuzahlen:
Einzusetzendes Einkommen in Euro; Monatsrate in Euro bis 50; 15 100; 30 150; 45 200; 60 250; 75 300; 95 usw.
Ausführlich erklärt das folgender Link:
Solange noch nciht die endgütigen Kosten feststehen, kann das auch keiner sagen. Wenn sie den Prozeß gewinnt, brauchst sie ncihts zu zahlen, b zw. bekommt schon gezahlte Raten zurück.