Wie bereinige ich eine Bilanz?

2 Antworten

Es kommt ja wesentlich darauf an, von wem und zu welchem Zweck die Bereinigung vorgenommen wird. Ich kenne es aus der Bankpraxis so, dass grundsätzlich immaterielle Vermögensgegenstände nicht berücksichtigt werden, da deren Werthaltigkeit fraglich ist bzw. diese schwer konkret zu beziffern sind, insbesondere im Hinblick auf Firmenwert, Software, Lizenzen... Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (konkret Disagio) wird ebenfalls nicht berücksichtigt. Außerdem werden insbesondere Forderungen hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit hinterfragt und ggf. auch nicht berücksichtigt (z.B. ausgewiesene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber einem bereits zahlungsunfähigen oder ausfallgefährdeten Kunden, oder Forderungen gegenüber Gesellschaftern/Gesellschaften, die auch eher "statistischer" Natur sind).

Ziel ist es, die Vermögenslage korrekt darzustellen und ggf. auch "window-dressing" zu reduzieren. Dafür werden dann aber zum Beispiel die konkreten Verkehrs-/Beleihungswerte der bekannten Vermögensgegenstände angesetzt, um die stillen Reserven als Vermögenswerte mit abzubilden.

Nun weiß ich schonmal, dass man den z.B. Goodwill abziehen muss!

Wo steht denn in der Bilanz der Goodwill?

Nach der allgemeingültigen Definition (die ich nicht sehr treffend finde), ist eine Bilanzbereinigung das, was ich als Vermögensermittlung des Betriebs bezeichnen würde.

Man sondert aus der Bilanz die Dinge aus, die nichts mit der Leistungserzielung des Betriebs zu tun haben udn die bei einer Unternehmens veräußerung beim Verkäufer verbleiben würden.

Das könnte das auch privat genutzte Auto des Inhabers sein, Beteiligungen usw.

Der Good Will (Firmenwert) wäre dagegen dazu zu rechnen. ebenso die stillen Reserven.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986