Wie berechnet sich die Steuer bei Fonds(Anteil)verkauf?
Hallo Community!
Ich habe seit 2008 einen Fonds-Sparplan laufen. Nun möchte ich einige Anteile verkaufen. Angenommen ich habe insgesamt 10.000€ eingezahlt, der momentane Wert aller Anteile beträgt 20.000€. Ausschüttungen wurden automatisch dazu verwendet, wieder Anteile dazu zukaufen. Verkaufen möchte ich den halben Bestand.
Da durch den Sparplan die Anteile zu unterschiedlichen Kursen gekauft wurden, hab ich ja pro Anteil unterschiedliche Gewinne realisiert. Die alten Anteile mehr, die neuen weniger. Wie berechnet sich jetzt die Kapitalertragssteuer von 25% auf die Gewinne? Wird da einfach der Momentan-wert der Anteile, geteilt durch die Summe aller meiner Einzahlungen als Kaufwert pro Anteil angenommen? Für die Finanzwelt ist diese Art der Berechnung doch bestimmt zu simpel oder? Die Depotkosten wurden beglichen, indem jährlich Anteile zum Wert der Kosten verkauft wurden. Wird das irgendwie mit eingerechnet? Spielt die Inflation bzw der Geldwert über die Jahre irgend eine Rolle?
2 Antworten
Ich habe selbst weder Fonds noch einen Sparplan, kann Dir daher also nicht direkt eine kompetente Antwort geben, außer: Du hast recht, simpel geht fast nie.
Etwas schwierig könnte sein, dass sich die Regelungen für die Fonds-Besteuerung Anfang dieses Jahres geändert haben. Außerdem gab es permanent Käufe (Wiederanlage der Auschüttungen) und Verkäufe (Begleichung der Kosten), FIFO, siehe @LittleArrow.
Du hattest ja sicher auch einen Freistellungsauftrag, so dass ein Teil der Erträge bereits steuerfrei war und ein Teil der Fondsanteile ist aus der Zeit vor Einführung der Abgeltungssteuer, also möglicherweise bis Ende 2017 steuerfrei (gewesen).
Zur weiteren "Vereinfachung" möchtest Du nur die Häfte verkaufen. Nach meinem Gefühl scheint die Berechnung ziemlich kompliziert.
Ich würde mich mal mit der Fondsgesellschaft in Verbindung setzen, die müssten Dir dazu etwas sagen können, denn soweit ich weiß, berechnen die die Abgeltungssteuer automatisch. Dazu habe ich aber gelesen, dass diese Berechnungen nicht immer korrekt sein sollen, man sie also überprüfen sollte.
Wichtig wäre auch, zu wissen, wie groß die zu versteuernden Beträge überhaupt sind, um beurteilen zu können, in welchem Umfang sich ein Prüfaufwand überhaupt lohnt.
Hier ein paar Links zu kompetenten Seiten, dort solltest Du auch Hinweise finden:
https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/investmentsteuerreformgesetz/
Eventuell könnte es, je nach erwarteter Steuerhöhe sinnvoll sein, sich dort Beratung zu suchen, das kostet nicht viel:
https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/wie-funktioniert-die-abgeltungssteuer.html
Steuerlich wird bei den Anschaffungskosten mit Käufen zu unterschiedlichen Zeitpunkten nach der FIFO-Methode ("First In, First Out") vorgegangen. Du nimmst also als Einstandskosten die Kaufkosten (einschl. Kaufnebenkosten) der zuerst gekauften 50 % der Anteile. Keinesfalls nimmst Du den 50 %-Wert der gesamten Kaufkosten der im Depot befindlichen Anteile! Durch die FIFO-Vorschrift werden beim Verkauf (und bei gestiegenen Kursen) die höchsten Gewinne leider zuerst realisiert. Der Gewinn wird mit KapESt, Soli und KiSt belastet.
Allerdings ist in Deinem Fall zu beachten, dass Du schon zwischendurch zur Deckung der Depotgebühren die aller ältesten Fondsanteile verkauft hast. Diese Anteile sind jetzt auch nicht mehr in Deinem Bestand. Die Depotkosten sind steuerlich keine Abzugsposition; dafür hast Du den Sparerpauschbetrag von € 801.
Die Inflation oder eine Geldwertveränderung spielt bei der einkommensteuerlichen Betrachtung keine Rolle, sondern ist nur für Deine Taschenbuchführung relevant.