Wie berechnet man bei einer Wohngemeinschaft das Wohngeld?

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In einer Wirtschaftsgemeinschaft versorgen sich die Mitglieder zumindest zeitweise gemeinsam, um Zeit und Geld zu sparen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn gemeinsam eingekauft oder gekocht wird. Beantragt ein Bewohner einer Wohn- oder Wirtschaftsgemeinschaft Wohngeld, wird dieses aus seinem Einkommen und seinem Anteil an der Miete berechnet. Durch diese Einzelberechnung werden Mitglieder von Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaften möglicherweise gegenüber Familienmitgliedern bevorzugt.

Um dies zu verhindern, ermittelt die Behörde gleichzeitig den Wohngeldbedarf der Gemeinschaft aus dem Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder und der Gesamtmiete.

Aus dieser zweiten Rechnung ergibt sich ein Anteil, der dem Antragsteller zusteht. Diese Summe wird ausgezahlt. Das gilt auch dann, wenn die Einzelberechnung ein höheres Wohngeld ergeben hat. Auf diese Weise werden Familien bei der Wohngeldvergabe nicht benachteiligt. http://www.optikur.de/wohnen/baufinanzierung/foerderung/lastenzuschuss/wohnwirtschaft/