Wie groß darf Garagenfläche für Grundsteuer bei Zweifamilienhaus sein?

2 Antworten

Es wird in NRW nur nach der Anzahl der Garagen gefragt, nicht nach der Fläche. Aber das kann in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt sein.

Bin leider aus Bayern

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In Bayern sind bei der Grundsteuererklärung bei einer Garage (bzw. Stellplatz in einer Tiefgarage) 50 Quadratmeter Nutzfläche (1) "frei",
aber nur dann, wenn die Garage grundbuchrechtlich zu einer Wohnung gehört.
Die Garage muss nicht auf dem Hausgrund

Ist die zu einer Wohnung gehörige Garage (bzw. Stellplatz in einer Tiefgarage) größer als 50 Quadratmeter muss in der Grundsteuererklärung Bayern die Nutz-Fläche der Garage angegeben werden die ÜBER 50 Quadratmeter ist.

Bei einem Zweifamilienhaus gehe ich davon aus, dass laut Grundbucheintrag im Bestandsverzeichnis (das ist die Seite 2 vom Grundbuchauszug)
entweder zu jedem Haus / Wohnung eine eigene Garage gehört
oder innerhalb einer Doppelgarage je 1 / 2 der Doppelgarage zu einer Haushälfte / Wohnung gehört.

(1) Nutzfläche = Innenmaße der Garage
Die Standardfläche einer üblichen Fertiggarage ist 18 qm.
(6 m Lang und 3 m Breit)

Danke hilfreich, beantwortet aber letztendlich Fragestellung nicht

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