Widerspruch gegen Entscheidung der Eigentümer
Hallo! Wir hatten vor 2 Wochen eine Eigentumsversammlung und dort hat knapp die Hälfte der Eigentümer entschieden, dass wir 2 Häuser, die uns gehören, komplett streicheln sollen. Da ich und noch viele andere Eigentümer komplett dagegen sind, möchten wir gerne wissen, welches Verfahren wir machen sollen um einen Widerspruch einzulegen und wo sollen wir diesen Widerspruch abgeben.
Wir wissen nur, dass innerhalb der 4 Wochen sollen wir es tun, um dieses Entscheiden abzulehnen, da nächstes Jahr sowieso die Häuser gedämmt werden und es ist unnötig die Häuser zu streicheln. Außerdem war es auch sehr teuerer Angebot, was unsere Verwaltung uns vorgeschlagen hat und manche Eigentümer haben es damals nicht angesehen.
Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus.
2 Antworten
Schau doch mal in die Satzung die Ihr als Hauseigentümer festgelegt habt, mit welchen Mehrheiten welche Beschlüsse gefasst werden können und wie das Stimmrecht festgelegt wurde. Wenn dort steht, dass die einfache Mehrheit für solche Beschlüsse ausreichend ist, dann hilft womöglich nur noch der Klageweg.
Im gegenzug hätten aber die Eigentümer die gegen das Streichen sind, den Antrahg einbringen können, gleich die thermische Isolierung der Häuser vorzunehmen, dann hätte wahrscheinlich den anderen Eigentümern ihr unwirtschaftliches Verhalten doch zum Nachdenken angeregt.
Hallo!
Widerspruchsrecht gibt es nicht. Ein oder mehere Eigentümer können inerhalb von vier Wochen nach Beschlussfassung durch die Eigentümergemeinschaft Klage gegen diese erheben.
Auf Grund der komplexen Materie würde ich jedoch vorher dringend zur Inanspruchnahme eines versierten Anwalts auf dem Gebiet raten. Unwirtschaftliches Verhalten der Eigentümergemeinschaft mag zwar ein Aufreger sein, aber ob das zur erfolgreichen Anfachtung reicht? Also Anwalt befragen und auf entsprechende Kosten gefaßt machen.