Widerspruch gegen Entscheidung der Eigentümer

2 Antworten

Schau doch mal in die Satzung die Ihr als Hauseigentümer festgelegt habt, mit welchen Mehrheiten welche Beschlüsse gefasst werden können und wie das Stimmrecht festgelegt wurde. Wenn dort steht, dass die einfache Mehrheit für solche Beschlüsse ausreichend ist, dann hilft womöglich nur noch der Klageweg.

Im gegenzug hätten aber die Eigentümer die gegen das Streichen sind, den Antrahg einbringen können, gleich die thermische Isolierung der Häuser vorzunehmen, dann hätte wahrscheinlich den anderen Eigentümern ihr unwirtschaftliches Verhalten doch zum Nachdenken angeregt.

Hallo!

Widerspruchsrecht gibt es nicht. Ein oder mehere Eigentümer können inerhalb von vier Wochen nach Beschlussfassung durch die Eigentümergemeinschaft Klage gegen diese erheben.

Auf Grund der komplexen Materie würde ich jedoch vorher dringend zur Inanspruchnahme eines versierten Anwalts auf dem Gebiet raten. Unwirtschaftliches Verhalten der Eigentümergemeinschaft mag zwar ein Aufreger sein, aber ob das zur erfolgreichen Anfachtung reicht? Also Anwalt befragen und auf entsprechende Kosten gefaßt machen.