Widerethalt meines Führerschein
Ich musste 2011 meinen Führerschein abgeben und habe eine 10 jährige Sperrzeit bekommen ( unter Vorbehalt innerhalb der Sperrzeit MPU zu machen). Nun wurde ich im Dezember von der Polizei kontrolliert und musste einer Blutabnahme zustimmen. Ketzt kam eine Strafe mit 4 Wöchigem Fahrverbot. Bedeutet das, ich hätte die herrausgabe meines Führerscheins längst beantragen können?
1 Antwort
nein. man kann auch ein fahrverbot innerhalb einer fahrerlaubnissperre bekommen. das sind zwei unterschiedliche dinge.
https://www.roland-rechtsschutz.de/fahrverbot-fuehrerscheinentzug/
die "herausgabe" des führerscheins kannst du gar nicht beantragen, denn der führerschein, den du damals abgegeben hast, existiert nicht mehr. dir wurde das recht entzogen, eine fahrerlaubnis zu haben. diese fahrerlaubnis musst du erst wieder beantragen. im rahmen dieses antrags wird dann deine kraftfahreignung überprüft und welche schritte erforderlich sind, dass du die fahrerlaubnis wiedererlangen kannst. genaueres hierzu erfährst du von deiner fahrerlaubnisbehörde