WG-Zimmer gekündigt, wann muss ich raus?
Hallo,
vor Kurzem wurde mir überraschend und grundlos (angeblich möglich laut § 573a Absatz 2 BGB) mein WG-Zimmer von meiner Mitbewohnerin/ Hauptmieterin gekündigt. Die Kündigungsfrist beträgt vertraglich geregelt 3 Monate. Nun habe ich aber schon im 2. Monat eine neue Bleibe gefunden, und würde das Zimmer gerne schon 1 Monat vor Ende der Frist verlassen. Ist dies möglich? Oder muss ich die gesamten 3 Monate weiterzahlen, obwohl sie mir gekündigt hat und nicht anders herum.
Danke!
2 Antworten

Hier passt was nicht: Im Falle einer Kündigung gemäß § 573a BGB beträgt die Kündigungsfrist mindestens sechs Monate für den Vermieter. Bitte mal Kündigung im Wortlaut vorlegen.
Das Mietverhältnis endet mit Ablauf der Kündigungsfrist. Bis dahin musst du auch weiterhin die Miete zahlen. Es sei denn, ihr einigt euch anderweitig (Aufhebungsvertrag) oder du kannst selber mit einer kürzeren Frist kündigen.
Zu prüfen wäre hier, ob ggf. die Voraussetzungen des § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB vorliegen (dann würde sich die Kündigungsfrist nach § 573c Abs. 3 BGB richten). Wer hat das vermiete Zimmer laut Mietvertrag überwiegend mit Möbeln auszustatten? Sofern nichts derartiges geregelt ist: Wer hat es tatsächlich überwiegend mit Möbeln ausgestattet?

Die Voraussetzungen des § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB scheinen hier nicht vorzuliegen.
fristgerecht zum 30.04.2022
Entsprechend ist die Kündigung spätestens am 03.11.2021 zugegangen?
Die Kündigungsfrist beträgt gemäß § 573c Abs. 1 Satz 1 BGB (annähernd) drei Monate, da die Kündigung auf § 573a BGB gestützt wird, kommen nochmal drei Monate dazu = Kündigungsfrist sechs Monate.
Wenn die Kündigung später zugegangen ist, ist die Kündigung in dieser Form unwirksam. Wirksam wäre dann lediglich die "hilfsweise Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt".
Wenn es tatsächlich so sein sollte, dass die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde, wäre mein Rat: Vermieter auf diesen Fehler aufmerksam machen und einen Aufhebungsvertrag zu deinem Wunschtermin anbieten. Nicht erwähnen, dass du bereits eine neue Wohnung hast!

Oder muss ich die gesamten 3 Monate weiterzahlen,
ja natürlich mußt du zahlen
...aber ausziehen kannst du sofort wenn du willst.
Hier der Vertrag im Wortlaut:
Alle Fehler im obigen Text, sind auch im Original so (z.B. das Jahr 2021 obwohl 2022 gemeint ist.
Mit Möbeln wurde das Zimmer von mir ausgestattet.
Mein Ziel: So schnell wie möglich aus dem Zimmer zu kommen, und möglichst wenige Monate zu zahlen, da ich bereits eine neue Wohnung gefunden habe. Sollte ich sogar selbst kündigen, um zu verhindern, dass die Frist sich um 6 Monate verlängert und ich diese zahlen muss?
Schonmal danke!