Werksstudent Kleingewerbe im Nebenerwerb Einkommenssteuer?
Hallo liebe Gemeinde, Ich habe einen etwas komplizierten Fall und nach Stunden der Recherche immer noch keine Klarheit. Ich bin Vollzeit-Studierender, habe ein Kleingewerbe im Nebenerwerb und bin in einem Angestelltenverhältnis als Werksstudent.
In meinem Werksstudentenverhältnis verdiene ich 870€ mtl. und werde dieses Jahr in etwa 10 Monate in diesem Beschäftigungsverhältnis angestellt sein. Durch mein Kleingewerbe werde ich dieses Jahr ungefähr 7000€ verdienen (davon 6000€ in einem einzelnen Monat, indem ich NICHT als Werksstudent arbeite). Jetzt stellt sich die Frage, ob und wie ich dieses Jahr Einkommenssteuer zu zahlen habe. Ich habe leider nicht verstanden in welchem Verhältnis der Verdienst im nebenerwerblichen Kleingewerbe zu meinem Verdienst im Werksstudenten-Job steht. Da Ich leider keine Antworten dazu bei meiner Recherche gefunden habe, würde mich sehr über eine klärende Antwort freuen.
2 Antworten

An der ganz normalen Steuerpflicht ändert der Werkstudentenstatus nichts. Diese bezieht sich immer auf die Summe aller Einkünfte.
Du ermittelst also den Gewinn mittels einer Einnahme-Überschuss-Rechnung und trägst diesen in die Anlage G zur Einkommensteuererklärung ein, die nichtselbständigen Einkünfte werden hinzugerechnet und die Steuerlast aus dem zu versteuernden Einkommen, welches sich nach Abzug der Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen ergibt, ermittelt.

Wenn du keine Umsätze ausführst und somit keine Einnahmen aus deinem Gewerbe hast, dann trägst du das dementsprechend in der Anlage G ein.
Einkommensteuer fällt nur an, soweit der Grundfreibetrag überschritten wird.

Hallo Leo, selbstverständlich habe ich Einnahmen, jedoch führe ich diese ab ohne Ausweis der Umsatzsteuer nach §19 UStG.

Ah Sorry, habe nicht Umsatzsteuer sondern Umsätze gelesen… (Wer lesen kann, ist klar im Vorteil 😅)
Das Nichtabführen der USt der Umsatzsteuer, hat insoweit Auswirkung als, dass du einfach alle Einnahmen versteuern musst. Ohne dabei irgendwie an die USt zu denken

Alles was Eifelia sagt.
Hinzugefügt: Das Kleingewerbe soll wohl „Kleinunternehmer“ sein und das gibt es in Deutschland nicht. Es gibt die Kleinunternehmerregelung iSd 19 UStG zu der du optieren kannst (ich hoffe das hast du gemacht). Solltest du nicht optiert haben, dann musst du noch die USt zahlen, soweit die Umsätze nicht steuerbefreit sind.

Man kann einen Nebenerwerbsbetrieb Anmelden man sollte dabei gleich die Steuerliche Kleinunternehmerregelung mit eintragen.
Hallo Eifelia, vielen Dank für die prompte Antwort. Wie verhält sich das ganze wenn ich keine Umsatzsteuer abführe, hat das eine Auswirkung? Liebe Grüße