Wereden Einkünfte aus einer Provisionsvermittlung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?

2 Antworten

Vielen Dank für die Antwort, die Sache ist leider noch etwas komplexer: Die Firma von der ich die Provision bekomme ist NICHT mein ehemaliger Arbeitgeber, sondern eine andere Firma, mit der ich auch nie ein Arbeitsverhältnis hatte.

Zählt dann auch, wann diese Firma die Ausgaben versteuert?

wenn Sie nicht bilanzierungspflichtig sind, zählt das Datum des Geldeingangs. Die Provision wird in der Regel brutto gezahlt, d.h. die Versteuerung ist Sache des Empfängers. Falls Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, brauchen Sie keine MWST abzuführen.