Werden Steuern, die als "Vorabpauschalen" auf ETFs erhoben wurden, AUTOMATISCH von der Depotbank angerechnet beim späteren ETF-Verkauf?
Hier Vorabpauschale – Wikipedia steht:
"Diese Vorabpauschalen werden bei einer späteren Veräußerung angerechnet, so dass im Jahr der Veräußerung nur noch der Teil des Gewinns, der nicht durch Vorabpauschalen abgedeckt ist, versteuert werden muss."
Wie erfolgt diese "Anrechnung" in der Praxis? Wenn jemand einen ETF z.B. 20 Jahre lang halten würde und dann verkauft, rechnet die Bank dann "automatisch" alle Vorabpauschalen der 20 Besitz-Zeitraum-Jahre an???? Oder ist dann der Anleger selbst gegenüber dem FA in der (Nachweis-) Pflicht??? Ich gehe jetzt mal von einem Anleger aus, der die Abgeltungssteuer ( Abgeltungsverfahren) wählt und KEINE Besteuerung der Kapitalerträge in der ESt-Erklärung wünscht.
2 Antworten
Das hat zwar gewisse Herausforderungen bezüglich des Zeitraums, ist in der Tat jedoch sehr einfach.
Die Depotbank muss einfach nur für den Fonds die Summe der gezahlten Steuern per Vorabpauschalen aufsummieren und diesen (ggf. über Jahre akkumulierten Wert) später beim Verkauf zum Abzug bringen. Das machen Depotbanken automatisch.
Depotbanken müssen für jede Position im Depot ja ohnehin Einstandswerte und Positionsumfänge langfristig vorhalten, damit Veräußerungen nach dem FIFO-Prinzip korrekt behandelt werden. Dies kann durchaus länger als 10 Jahre laufen und Banken müssen diese Daten vorhalten.
Die Vorabpauschale begünstigt thesaurierende Fonds, vereinfacht jedoch das Leben. Jeder der früher die Zahlen zu ausländischen, thesaurierenden Fonds heraussuchen und für das Finanzamt aufbereiten musste, kann davon ein Liedchen singen.
So soll es sein. Ist natürlich eine echte Herausforderung für die Banken die ansonsten nur auf 10 Jahre planen.
Aber: Glaubst Du ernsthaft, dass die Steuergesetze über 20 Jahre unverändert bleiben? Schau Dir einmal an, was vor 20 Jahren alles gegolten hat. Das war steuerlich eine andere Welt und das macht es noch spannender. Was ist, wenn in 20 Jahren niemand mehr an die bescheuxxxx Vorabpauschale denkt, was passiert mit den Altfällen?
Trotz aller Digitalisierung drucke ich mir noch alle Abrechnungsbelege aus, nur zur Sicherheit, und hebe die sehr lange auf. Einmal schon ist mir nämlich passiert, dass mir aus einer sehr lange zurück liegenden Firmenübernahme noch eine Abfindung zustand. Da hatte sich diese Pingeligkeit als Vorteil erwiesen. Sollte man im Hinblick auf die Vorabpauschale vielleicht auch machen, sofern der Platz in der Wohnung reicht.
Stimmt, das habe ich bei der Frage auch gedacht, dass Steuergesetze in der BRD kaum 20 Jahre lang halten :-) Vielleicht werden diese unter Genosse Finanzminister Scholz jetzt länger unverändert bleiben :-) :-) :-) Hätte aber auch "2 oder 3 oder 5 Jahre" schreiben können ...