Werde ich über einen SCHUFA - Eintrag informiert?

2 Antworten

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Der Verbraucher hat mit der Schufa keine Rechtsbeziehung, sondern nur der Händler oder die Bank.

Die Schufa muss den Datenschutz einhalten, und deshalb auf Verlangen des Verbrauchers Auskunft geben.

Eine allgemeine Informationspflicht der Schufa besteht nicht.

Entweder, Du gibst beim Vertragsabschluss, oder bei einer Kreditanfrage ausdrücklich die Genehmigung, oder Du merkst es erst, wenn sie drin ist, z. B. weil Deine Bank, oder der Mobilfunkanbieter eine Kündigung haben eintragen lassen.