Werbungskosten während Arbeitslosigkeit
Hallo zusammen,
ich war in 2011 mehrere Monate arbeitslos.
Bewerbungskosten wie Mappen, Papier, Fahrkosten zum Vorstellungsgespräch kann ich meines Wissens in der Einkommensteuererklärung ansetzen.
In dieser Zeit habe ich mich sehr viel im Internet von zu Hause über Jobs und Unternehmen informiert. Kann ich die Kosten für Internet sowie Strom anteilig ansetzten wenn ich so zusagen von zu Hause "gearbeitet" bzw. mich für meine neue Tätigkeit gekümmert habe? Welche Kosten sind noch ansetzbar?
Ist es auch möglich die Kosten meiner Wohnung anteilig für den Zeitraum der Arbeitslosigkeit anzusetzen. Ich bewohne zwar nur eine 1-Zi-Whg., während der Arbeitslosigkeit wurde meine Whg. aber quasi wie ein Büro genutzt (Bewerbungen schreiben, Internetrecherche etc.).
Danke im Voraus für Infos! Markus
1 Antwort
Halte ich für nicht umsetzbar, aber einige FA sind da ziemlich locker und erkennen es an, dass Stromkosten, Telefon- und Internetkosten, vielleicht auch noch eingenommene Mahlzeiten zwischen den Bewerbungen als Werbungskosten für die Steuererklärung 2011 gelten. Versuch macht klug.
Du kannst es letztendlich nicht nachweisen und belegen, zwar brauchst du nicht von allem einen Beleg, aber zu Mindestens einen Teil sollte nachweisbar sein. Du kannst genauso wenig surfen im Internet belegen, wie das du angeblich Bewerbung geschrieben hast. Anders sieht es aus, wenn du tatsächlich Bewerbungen abgeschickt hast und entsprechende Antworten der Firmen bekommen hast. Für jede eingehende Email der Firmen bezüglich deiner Bewerbung da, erhältst du eine Pauschale von 2,50€ in dieser Pauschale sind alle anderen Kosten mit drin. Du kannst also nicht noch mal Internetkosten ansetzen.
Die Fahrtkosten zu den Vorstellungsgesprächen werden entweder komplett angerechnet (sofern der potenzielle AG sie dir nicht erstattet oder das Arbeitsamt) oder per Pauschale, auch hier brauchst du entsprechende Belege. Bewerbungskosten wie Mappen und Papier, benötigen auch Belege, ich meine Hardcopy-Bewerbungen werden mit bis zu 14€ als Pauschale anerkannt.
Ein Arbeitszimmer wirst du meiner Meinung nicht durchbringen können, ein Arbeitszimmer bzw. Bürozimmer setzt eine entsprechende Beschäftigung voraus, die auch passend zur Stelle gehört. Die Arbeitssuche berechtigt dich nicht zu einem steuerlich absetzbaren Arbeitszimmer.
Wenn du all deine Bemühungen um eine Arbeitsstelle nicht mehr belegen kannst, dann kannst du versuchen eine gewisse Pauschale zu veranschlagen, mit einer Liste deiner Bewerbungstätigkeiten. Wenn sie nicht zu hoch gesetzt ist, dann verlangt das FA evt. keine Belege nachträglich. Werbungskosten können aber eh nur bis zu 920€ im Jahr angesetzt werden bei Privatleuten und Singles.
Danke für den Stern, das war unerwartet, zu mal der erster Teil mit den bspw. eingenommene Mahlzeiten ziemlich sarkastisch war...
Der andere Teil ist recht realistisch, jedoch kommt es auf den FA Bearbeiter an, also viel Glück beim ansetzen. Wenn du nicht belegbares zu hoch ansetzt, wird man nachfragen. Belege kann man nachreichen.