Werbung schalten vor Gründung, Kosten dann absetzbar?

1 Antwort

Der Beginn eines Unternehmens und damit die Abzugsfähigkeit der Ausgaben, beginnt mit mit der Gewerbeanmeldung.

Das Unternehmen und der Beginn der Abzugsfähigkeit der Kosten startete mit Deinem Entschluss es zu tun.

Also klar, natürlich abzugsfähig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986