Wer zahlt Taschengeld und Finanzierung vom Handy bei Unterbringung vom Amt?
Wenn das Kind vom Jugendamt ins Heim gekommen ist, wer bezahlt die Grundbedürfnisse wie Taschengeld und Handy. Was ist mit Urlaub und Vereinsbeiträge und der Bahncard. Wer muss das bezahlen
3 Antworten
Schlicht und ergreifend - in Obhut genommene Jugendliche erhalten ein Taschengeld, mit dem sie ihre persönlichen Bedürfnisse befriedigen können - die Höhe liegt in etwa im Rahmen der altersmäßigen Taschengeldempfehlungen ( oder auch etwas höher )
https://www.taschengeldtabelle.org/
Anspruch auf bezahlte Urlaubsreisen besteht nicht..... mit Chance auf über das Jugendamt finanzierte Gruppenfreizeiten über wenige Tage.
Auch für Fahrkosten gibt es einen festen Betrag - siehe Regelsätze nach SGB II - je nach Altersklasse.
Ebenso ist ein Betrag für Telekommunikation und auch für Freizeit und Kleidung vorgesehen .....
wieviel im Einzelnen würde Dir bzw. den Eltern im Falle X das Jugendamt mitteilen.
Die Eltern müssen sich im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse an den Unterbringungsmöglichkeiten beteiligen.
Grundbedürfnisse sind Essen , Trinken , Schlafen , Kleidung
Urlaub gehört zum Grundbedürfnis wie eine Bahnkarte und ein I Phone. Sehr interessante Forderung
Soweit ich weis, steht dem Kind ein kleines Taschengeld aus dem Geld zu, das das Amtfür die Unterbringung bekommt.
Telwfonverträge gibt es ab 3€ inklusive 1 GB Datenvolumen, warum solltest du das nicht aufbringen können? Ist dir dein Kind nichtmal 5€ im Monat wert?
Was den Verein angeht, wirst du keinen Einfluss darauf haben, ob das Kind diesem überhaupt weiter angehören will.
Und wozu braucht das Kind ne Bahncard?
Schön das du weißt was mein Kind mir wert ist. Schade das man auf dieser Plattform nicht konstruktiv diskutieren kann und keine offene Fragen stellen darf. Sondern sofort denoziert wird. Sehr schade.
OK. Aus Sicht der Kinder sind das Grundbedürfnisse. Vielleicht etwas unglücklich formuliert. Aber der Kern der Frage ist ja, wer muss das für die Kinder dann zahlen. Bin ich als Elternteil weiter dazu verpflichtet. Was ist wen ich das nicht mehr stemmen kann. Weil Einnahmen wegfallen und zusätzliche Kosten aufkommen.