Wer zahlt den Aufpreis bei nötiger Umbuchung von DZ auf EZ oder DZ zur Alleinnutzung?

1 Antwort

so hallo nochmal, die frage hat sich mittlerweile von selbst bzw. durch die versicherung geklärt: muss bei einer doppelzimmerbelegung ein teilnehmer storniert werden, so zahlt die versicherung die anfallenden stornogebühren. tritt der andere teilnehmer des doppelzimmers die reise an und muss stattdessen in ein einzel- oder doppelzimmer zur alleinbenutzung umgebucht werden, so zahlt die versicherung den aufpreis bis zur höhe der stornogebühr...in meinem fall zahl ich sozusagen nix drauf und bekomm ein einzelzimmer.....