Wer zahlt das Altersteilzeitentgelt + Aufstockungsleistungen während der vorläufigen Insolvenz ?
Während der aktiven Phase meiner ATZ-Blockregelung meldete mein Arbeitgeber die Insolvenz an. Für die 3 Monate der vorläufigen Insolvenz wurde mir (vom Insolvenz- verwalter) empfohlen, die 3 mtl. Beträge (ATZ-Entgelt + Aufstockungsleistungen) zur Insolvenzliste anzumelden.
Die Deutsche Rentenversicherung veröffentlich allerdings in ihrem Internet-Auftritt folgende Aussage:
"Das Altersteilzeitentgelt zuzüglich der Aufstockungsleistungen wird im Rahmen des Anspruchs auf Insolvenzgeld für die letzten 3 Monate vor dem Insolvenzfall durch die Agentur für Arbeit erstattet."
Hier ist der Link dazu:
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_6986/DRVB/de/Inhalt/Presse/
Hintergrundinfos/altersteilzeitarbeit.html#doc7064bodyText5
Die Agentur für Arbeit gibt mir keine richtige Aussage dazu; bislang wurde ich an den Insolvenzverwalter verwiesen!
1 Antwort

Wichtig in solch einem Fall ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber eine entsprechende Insolvenzversicherung abgeschlossen hatte. Das ist leider nicht immer der Fall und dann fangen meistens die Probleme an. Den Link kenne ich auch und so sollte es richtig sein, habe aber auch schon von einem ähnlichem Fall wie deinem gehoert. Super waere es natuerlich auch, wenn du eine Rechtschutzversicherung haettest, das hilft ungemein. Anwaelte haben da oft bessere Karten.