Wer zahlt Beerdigungskosten bei Ausschlagung des Erbes?
Ich bin pflichteilsberechtigt,also enterbt!Es gibt keine richtigen Erben!
Wenn ich das Pflichtteilerbe ausschlage,muss ich trotzdem die Beerdigungskosten meiner Mutter zahlen? Kontakt besteht seit 1988 nicht mehr,da sie meinen behinderten Sohn nicht akzeptiert! Ich habe mit meinem Mann eine Rente von insgesamt zusammen 2650€ Netto
1 Antwort
Es gibt immer Erben, wenn kein anderer da ist erbt der Staat.
Die Bestattungskosten trägt in erster Linie der Erbe. Reicht das Erbe nicht aus, trägt sie der zuletzt Unterhaltsverpflichtete.
Du als Tochter könntest also in Anspruch genommen werden, rein grundsätzlich.
Nach den Bestattungsgesetzen der Länder wird die Bestattung von der zuständigen Gemeinde organisiert wenn sich keine andere Person innerhalb der vorgegebenen Fristen dazu bereit erklärt.
Die Gemeinde nimmt bei den zivilrechtlich verpflichteten Personen Regreß wegen der Bestattungskosten. Dabei gibt es aber in jedem Bundesland unterschiedliche Handhabungen dazu, in welchem Umfang das Einkommen von Angehörigen zu berücksichtigen ist.