Wer trägt Krankenkassenkosten wenn vor Gericht ein Vergleich getroffen wurde?
Hallo!
Ich war Nebenkläger in einem strafrechtlichen Prozess (Körperverletzung). Der Angeklagte wurde im Vorfeld von der Staatsanwaltschaft zu 90 Tagessätzen verurteilt worden und hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Ich hatte vor einen Antrag auf Adhäsionsverfahren zu stellen. Bei Gericht wurde eindeutig geklärt, dass der Angeklagte sich schuldig gemacht hat, dass er auf mich eingetreten hat, als ich auf dem Boden lag. Der Richter meinte, er kann bzgl. Schmerzensgeld kein Urteil fällen, weil er nicht entscheiden kann, ob meine Verletzungen (Wadenbeinbruch, Knöchelprellung, Schädelprellung) durch die Fußtritte entstanden sind oder durch eventuell einen Sturz, weil ich schon gut Betrunken war. Der Anwalt des Angeklagten forderte Freispruch, weil sein Mandant angeblich aus Notwehr gehandelt hat. Was vor Gericht nicht eindeutig bewiesen werden konnte. Die Staatsanwaltschaft hat den Antrag auf Freispruch abgelehnt. Nachdem mein Anwalt vorgeschlagen hat, dass wir uns ja mit einem Vergleich einigen könnten, hat die Staatsanwaltschaft zugestimmt. Es wurde folgender Vergleich geschlossen:
Der Angeklagte zahlt mir einmalig 4000 Euro und übernimmt zusätzlich die Gerichtskosten! Damit sind alle Forderungen meinerseits abgegolten. Das Verfahren gegen ihn wird eingestellt.
Jetzt meine Frage: Wer zahlt die Behandlungskosten im Krankenhaus und folgende Untersuchungen (Mehrmals Röntgen, Kontrollunzersuchungrn etc). Im Krankenhaus hatte ich angegeben, dass ich in eine Schlägerei verwickelt war. Bis jetzt hat sich meine Krankenkasse noch nicht gemeldet mit nem Fragebogen wie z.B die Verletzung passiert ist und ob Fremdverschulden vorliegt. Kann es sein, dass diese sich noch meldet? Die Verletzung ist jetzt 7 Monate her, die Verhandlung war gestern. Kann es sein, dass ich von dem Vergleichsbetrag (4000 Euro) die Behandlungskosten jetzt selbst bezahlen muss, da ja vereinbart wurde, dass für den Angeklagten damit alle Forderungen abgegolten sind? Oder regeln das dann die Versicherungen untereinander? Es wurde ja bei Gericht nicht eindeutig entschieden, wodurch die Verletzungen entstanden sind.
Alles etwas kompliziert, aber ich hoffe meine Frage wurde halbwegs klar...
Mit freundlichen Grüßen
2 Antworten
Die Versicherung wird sich noch melden!
Wenn Du gesetzlich versichert bist gilt folgende Vorschrift:
https://dejure.org/gesetze/SGB_X/116.html
Es handelt sich dabei um einen gesetzlichen Forderungsübergang auf die Versicherung. Die kann die Behandlungskosten beim Verursacher geltend machen. Der Vergleich kann diesen Übergang nicht berühren, weil er bereits geschehen war und der Anspruch Dir überhaupt nicht mehr zugestanden hatte.
Der Privatier antwortet hier auf Rückfragen grundsätzlich nicht, das geht bei un zu wie bei www.frag-einen-anwalt.de, Du verstehst?
Gratis-Rückfragen machen dort in der Regel einen zweiten Fall auf und das widerspricht den Nutzungsbedingungen.
So sehr Du es auch versucht, uns hier gratis auszupressen, Du wirst kein Glück haben. Meld Dich doch einfach demnächst mal wenn es wieder heisst:
Frag Deinen Anwalt. Hast Du ja bestimmt bist jetzt auch gemacht. Oder etwa keine Geduld, die Antwortmail vom RA bis Montag abzuwarten? ... Daher andere Leute mit Deinem Privatkram mal eben kostenfrei und unverbindlich vorm Wochenende behelligen? Don´t panic. Du bist hier in "bester Gesellschaft": es gibt viele Fragesteller, die wie Du hier so hantieren. Ich zumindest will für so ne Antwort nicht mehr zur Verfügung stehen.
Vielen Dank für deine Antwort! Leider verstehe ich deine Antwort nicht richtig...was bedeutet der letzte Satz? Sorry dass ich nochmal nachfragen muss :-)