Wer muss Grundsteuer bezahlen für Grundstück mit "beschränkter Dienstbarkeit"?

2 Antworten

Wenn ich eine ETW kaufe ist es ja im Normalfall so, dass ich einen Anteil von XXX/1000 des Grundstücks, verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung Y im Aufteilungsplan z, vom ..... erwerbe.

Das heißt ich zahle immer xxxx/1000 der Grundsteuer über die Kostenverteilung.

Wenn sich also, aus welchem Grund auch immer, etwas an den Kosten ändert, werde ich zahlen müssen.

Also ich muss die Grundsteuer selbst an das "Kassen und Steueramt" zahlen. Die WEG und deren Kostenverteilung hat damit nichts zu tun.

In dem geschilderten Fall ändert sich aber an dem Grundstück als solchem nichts, solange die Dienstbarkeit im Grundbuch steht, tritt nicht einmal eine Wertsteigerung ein.

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robinek, du Immobilien-Experte:

Bekanntlich erlischt die Grunddienstbarkeit, wenn der Vorteil infolge grundlegender Änderung der tatsächlichen Verhältnisse fortfällt. Das dürfte hier nach deiner Schilderung der Fall sein.

Die Grunddienstbarkeit ist im Grundbuch zu löschen.

Welche Folge-Nutzung für das frei gewordene Gelände vorgesehen ist (Parkplätze, grüne Ruhezone, Schmuckplatz usw.) und welche Vorteile dies der Gemeinschaft bringt, hast du uns nicht verraten.

Jedenfalls trifft den Wohnungseigentümern die Kostenschuld entssprechend ihrer MEA.

Vorteile? Das weis noch niemand. Viele Eigentümer sind und waren der Meinung zuviel Grundsteuer bezahlt zu haben und zu bezahlen, da der Grossteil des Grundstücks von der Stadt benutzt wurde und durch Zaun abgetrennt. Jetzt wird sich wohl die EG um die weitere Pflege, Einzäunung usw. kümmern müssen. Alles Kostenverbunden.

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