Wer kommt für den Schaden an meinem Haus auf, wenn ein Baum des Nachbars bei Sturm drauffällt?

4 Antworten

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Du "benötigst" Windsstärke 8, damit die Gebäudeversicherung eintritt.

Der Nachbar wäre nur verantwortlich, wenn er seiner Sicherungspflicht nicht nachgekomen wäre. Das ist aber nur der Fall, wenn der Baum schon "baufällig" war, also schon und erkennbar die Gefahr drohte, dass er auch einem leichteren Sturm nicht standhalten konnte.

Grundsätzlich muss Windstärke 8 nachgewiesen werden. Leider bleibt man darunter auf dem Schaden sitzen. Das gilt auch für Baukräne und sonstiges. Bzg. Baukränen war vor Jahren ein Beispiel im TV wo es um eine 6stellige Schadenssumme ging. Die Geschädigten gingen leer aus. Der Bauunternehmer brauchte nicht für den Schaden aufkommen. Die Versicherung des Bauunternehmers musste auch nicht eintreten.

Nach bisherigen Rechtsprechungen mussten Eigentümer für Schäden durch umgestürzte Bäume nur dann haften, wenn ihnen ein konkretes Verschulden nachzuweisen war. Wenn etwa ein Baum, der erkennbar marode war, umstürzt und das Nachbarhaus beschädigt, liegt die Schuld eindeutig beim Baumeigentümer. Er hat seine „Verkehrssicherungspflicht“ verletzt, denn er hätte den Baum fällen müssen.

In einem Düsseldorfer Fall hatte ein umgestürzter Baum ein Gebäude auf dem Nachbargrundstück beschädigt. Hat der Baumeigentümer eine Haftpflichtversicherung, übernimmt diese den Schaden.

Höhere Gewalt ist normalerweise nicht versichert. Wenn der Nachbar nicht grob fahrlässig handelt, kannst du nichts machen.

Wenn du ihn aber schon öfters aufgefordert hast, den Baum abzustützen, oder zu schneiden und er diesen Bitten nicht nachgekommen ist, dann hast du vielleicht eine Chance, dass er zahlen muss. Allerdings wird dann jemand ein Gutachten erstellen müssen und du wirst im schlimmsten Fall Zeit im Gericht verbringen müssen.