Wer kann Kinderbetreuungskosten absetzen?
Folgende Situation:
Kind 3 Jahre alt.
eheähnliche Gemeinschaft Vater voll berufstätig Mutter Elternzeit, aber mit Nebengewerbe als Kleinunternehmer Mutter hat aber nur geringe Einnahmen und zahlt keine Einkommenssteuer
Mutter zahlt die KiTa-Beiträge.
Frage: Kann auch der Vater die Kosten in seiner Steuererklärung absetzen oder nur derjenige der überwiesen hat?
Oder geht es dann nur so:
Kinderbetreuungskosten bei der Mutter mit rein, damit das zu versteuernde Einkommen noch geringer wird (obwohl schon 0,00 € Einkommenssteuer), um dann beim Vater noch mehr als Unterhalt für die Lebensgefährtin abgesetzen zu können?
2 Antworten

Die erste Frage ist natürlich, wovon bezahlt die Frau die Kita, wenn sie sowenig verdient, das sie nciht mal steuern zahlt.
Die zweite frage, warum bezahlt nicht einfach der Vater, denn dann kann er abziehen.
Da sie gezahlt hat, hat nur sie den Nachweis, also kann nur sie abziehen.

"Die erste Frage ist natürlich, wovon bezahlt die Frau die Kita, wenn sie sowenig verdient, das sie nciht mal steuern zahlt."
Vom Kindergeld zum Beispiel. Sind ja auch nur 80€ im Monat.
"Die zweite frage, warum bezahlt nicht einfach der Vater, denn dann kann er abziehen."
Für die Zukunft kein Problem, aber rückwirkend geht ja nix mehr zu ändern.