Wer kann in Kirchliche Zusatzversorgungskasse einzahlen?

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Man wird vom Arbeitgeber automatisch in der Zusatzversorgungskasse angemeldet, da nur ganze Betriebe hier Mitglied sein können.

Als Arbeitnehmer kann man das alleine nicht.

Frühere Anwartschaften bei einer anderen Versorgungsanstalt werden übergeleitet, soweit dazu ein Abkommen besteht.

Die Beiträge richten sich nach einem bestimmten Schlüssel, es handelt sich um eine Zusatzversorgung, also zahlt der Arbeitgeber einen größeren Anteil.

Entscheidend ist die Satzung der Zusatzversorgung.

Der Arbeitnehmer bleibt natürlich in der Deutschen Rentenversicherung und Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen dort weiter den Beitrag ein.

strong textGanz einfach:

Das steht in der Satzung der Kasse, egal ob privat oder (halb-)öffentlich.