Wer ist verpflichtet eine GuV Rechnung zu machen?
Ich betreibe eine Musikschule und bislang hat ein Steuerberater meine Steuerangelegenheiten geführt. Nun erwäge ich diese Aufgabe selbst zu übernehmen. Muss ich eine GuV-Rechnung dem Finanzamt vorlegen oder muss eine andere Steuer-Erklärungsform gemacht werden. Danke
2 Antworten
GuV ist die Form der Gewinnermittlung, dazu gehört die Bilanz.
Wenn Deine Musikschule nur aus Dir selbst besteht, wirst Du mit Sicherheit keine Bilanz machen müssen, sondern lediglich eine "Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung" die Gewinnermittlung gem. § 4, Abs. 3 EStG.
Der so ermnittelte Gewinn kommt dannn in die Anlage "S" zu Deiner einkommensteuererklärung.
Nimm einfach die Kopie der Vorjahreserklärung und die Muster, die man m Internet findet für die E-Ü-Rechnung als Vorlage.
Aber wohlbemerkt, das gilt wenn Du eine kleine Musikschule führst, die überwiegend aus Dir selbst besteht (eventuell mit einem Helfer), sonst würde ich beim Berater bleiben, insbesondere, wenn Du noch nie mit Buchhaltung und Steuererklärungen zu tun hattest.
hallo eigentlich hast du deine frage schon sehr korrekt beantwortet bekommen. halte dich an die 2. antwort, wenn du als einzigster dort beschäftigt bzw. du der inhaber bist, dann brauchst du nur eine einnahmen-überschuß-rechnung, die kann man beim lexware programm, allerdings, wenn man dort die komplette buchführung schon eingegeben hat, gut ausdrucken lassen. vg