Wer hat die Nachweispflich bei Tatsachen, die die Steuerlast mindern?

3 Antworten

Die drei ???

Die Feststellungslast trägt immer derjenige, der etwas will. Das ist im ganzen deutschen Rechtssystem so. Andersherum wäre es auch nicht logisch, denn warum sollte ich versuchen, etwas nachzuweisen, was für mich nachteilig ist?

Also wenn es um steuermindernde Tatsachen geht, der Steuerpflichtige. Und wenn es um steuererhöhende Tatsachen geht, das Finanzamt.

Dabei spielt es auch keine Rolle, ob der Steuerpflichtige nun Arbeitnehmer ist oder nicht.

Aber was hat das nun mit einem Arbeitgeber zu tun? Oder hast du im falschen Fenster weitergeschrieben?

Gemäß Abgabenordnung § 85 haben die Finanzbehörden die Steuern nach Maßgabe der Gesetze festzusetzen.

Für die Steuerfestzetzung stützen sich die Finanzbehörden auf die ihnen vorliegenden Daten - beispielsweise vom Arbeitgeber, der Bank, vom Steuerpflichtigen usw. Insofern sind verschiedene Personen und Institutionen "Mitwirkende". Für alle gilt gemäß § 90 Abgabenordnung:

"Die Beteiligten sind zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Sachverhalts
verpflichtet. Sie kommen der Mitwirkungspflicht insbesondere dadurch
nach, dass sie die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen vollständig
und wahrheitsgemäß offenlegen und die ihnen bekannten Beweismittel
angeben. Der Umfang dieser Pflichten richtet sich nach den Umständen des
Einzelfalls."

Über welche Angaben und Dokumente die Finanzbehörden bereits verfügen, welche mit der Steuererklärung üblicherweise einzureichen sind und welche nur bei Anforderung nachgereicht werden, findest Du beispielsweise in dem Ratgeber http://www.iab-dm.de/steuererklaerung-fuer-unternehmer-und-selbststaendige/ - enthält auch Tipps für Arbeitnehmer.

Du hast es doch in der Fragestellung ausreichend beschrieben. 

„ ….ich habe im Internet einen Beitrag gefunden, der sagt, dass sobald man steuermindernde Tatsachen hat, die Nachweis und Beweispflicht beim Arbeitnehmer liegt. Hier der Text Arbeitnehmer oder Selbständige müssen die berufliche Veranlassung der Aufwendungen im Einzelnen umfassend nachweisen.“   Was gibts daran nicht zu verstehen ??? 

Und weiter: „ Werden die Nachweispflichten nicht hinreichend erfüllt, geht das zu Lasten der Berufstätigen, weil sie bei steuermindernden Tatsachen die Beweislast haben.“  Mit „Berufstätigen“ sind die o.g. Arbeitnehmer und Selbständigen gemeint. 

Ich meine deutlicher kann man Deine Frage nicht beantworten.