Wer hat Anspruch auf das EFH im Falle einer Scheidung?
Hallo,
auf die Gefahr hin, dass diese Frage hier schon einmal gestellt und erörtert wurde (ich habe es hier leider nicht gefunden): Ich habe in 2020 geheiratet und einige Jahre vor der Eheschließung ein EFH gekauft und finanziert. Ich bin alleine im Grundbuch eingetragen. Ebenso läuft der bestehende Darlehensvertrag nur auf mich, welchen ich auch alleine aus meinem eigenen Einkommen tilge.
Sollte es nun irgendwann mal zu einer Scheidung kommen, hat mein Ehepartner dann Anspruch auf einen Zugewinnausgleich, wo ich das Haus doch alleine aus meinem eigenen Einkommen finanziere? Wenn ja, was ist dann die genaue Basis des Anfangs- und Endvermögens, d.h. finden die Schulden (das Darlehen) Berücksichtigung bei der Berechnung meines Anfangs- und Endvermögens?
Vielen Dank
Gruß BA
1 Antwort
Beim Zugewinn werden sowohl beim Anfangs- als auch beim Endvermögen das positive Vermögen als auch die Schulden berücksichtigt.
Zudem fällt in den Zugewinnausgleich auch nur das während der Ehe hinzukommende Vermögen, hier also ggfs. eine Wertsteigerung des EFH sowie die Steigerung des Vermögens durch den Abbau der Schulden (Abzahlung des Kredites).
Das EFH selbst gehört zudem weiterhin Ihnen, der Zugewinnausgleichsanspruch ist lediglich ein schuldrechtlicher Anspruch, der jedoch kein Eigentum an dem EFH begründen kann.