Wer haftet für einen Wasserschaden in meiner gemieteten Wohnung + dadurch entstandenen Schaden an Nachbarn? (Welche Versicherung hilft in dem Fall?
Wer haftet für einen Wasserschaden, der in der Wohnung, die ich miete entsteht. Was passiert in dem Fall, wenn das Wasser in die Wohnung der Nachbarn gelangt und deren Besitz beschädigt. Welche Versicherung würde in dem Fall unter die Arme greifen? Was sollte man sich anschaffen?
3 Antworten
Der Verursacher haftet. Wenn du der Verursacher bist, haftest du.
Oft liegen solche Schäden an durchgerosteten Ventilen oder nicht rechtzeitig erneuerten Fugen. Das führt dann zu Leitungswasserschäden im Gemäuer und beim Nachbarn, gegen die der Vermieter/die Hausgemeinschaft hoffentlich versichert ist.
Nur gibt es hunderte von Schadensmöglichketien und oft entscheiden Kleinigkeiten darüber, wer der Verursacher ist und welche Versicherung zahlt oder nicht.
Jetzt schaust du dir einfach mal genau an, was eine Hausratversicherung bzw. eine Haftpflicht abdeckt.
Wir haben z. B. mal (mein Fehler) unseren Keller unter Wasser gesetzt und das Wasser zog zum Doppelhaushälftennachbarn rüber und verursachte bei dem gewaltige Schäden.
Unseren Schaden bezahlte (am Haus, also vor allem Trockung) die Gebäudeversicherung und an den Möbeln die Hausratversicherung. Seinen komplett die Haftpflichtversicherung.
Wenn es im Mehrfamilienhaus zu einem solchen Schaden kommt (muss ja nicht Wasser sein, es kann auch mal brennen) ist das dann, wenn du den Schaden verursacht hast und die Versicherung zahlt, ähnlich.
Alles klar, vielen Dank für Deine ausführliche Antwort :) Ich habe mich damit auseinandergesetzt, aber leider nicht genau verstanden, ob die Hausratversicherung auch in Kraft tritt, wenn man "Schäden im Hausm oder gemieteten Wohnung" anrichtet. Vielen Dank, dass Du es so gut erklärt hast.
Eine Hausratversicherung reguliert Schäden an Deinem Hausrat.
Vielen Dank :) da werde ich mir nochmal Gedanken machen, ob es Sin für mich macht.
Wer oder was verursachte den Schaden ?
Dafür tritt entweder die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers ein oder Deine Privathaftpflichtversicherung.
https://www.mietrecht.de/blog/wasserschaden-mietwohnung-haftung-mieter/
Vielen Dank für den Artikellink :) Der Schaden ist nur eine theoretische Annahme. 1. Rohrbruch. 2.Waschmaschine/Spülmaschine.
Und WODURCH ist der Schaden entstanden? Ein nicht ganz unwichtiger Sachverhalt.
Nehmen wir an 1.Rohrbruch oder 2. durch Spülmaschine/Waschmaschine.
Gebäudeversicherung für Vermieter und Hausrat für Mieter. Wobei die Abgrenzung den Umständen des Falles unterliegt.
Würde es dann in meinem Fall Sinn machen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, wenn das ich nicht so viele wertvolle Sachen besitze.
Sorry, HAUSRATVERSICHERUNG. Nicht Haftpflicht.
Wenn man etwas zu verlieren hat, hat man auch eine Haftpflichtversicherung. wenn du etwas zu verlieren hast und kine hast, solltest du dir schnellstens eine besorgen.
Hausratversicherungen haben sehr viele Menschen und für manche ist diese Versicherung auch wichtig. Ob für dich kann aus der Distanz keiner beurteilen. Versicherungsverkäufer und Menschen, die schon einmal einen größeren Schaden hatten sehen das im Zweifel anders als Menschen, die am Abschluss nichts verdienen und die Versicherung noch nie ernsthaft brauchten.
Vielen Dank für die Antwort. Es ist nur so, dass mein Besitz im Grunde keinen sehr hohen "Wert" hat. Das, was geklaut wird, oder beschädigt werden kann, kann ich durch angespartes Geld ersetzen. Oder nehme ich das Ganze auf die leichte Schulter?
Eine Hausratcers. kommt z.B. dann ins Spiel, wenn über Dir ein Rohrbruch passiert. Die Gebäudeversicherung des Vermieters kommt dann nur für die baulichen Schäden auf (Malerarbeiten etc.), aber nicht für Deine Möbel/Teppiche.
Braucht man nicht unbedingt, wenn man im Schadensfall auch selbst alles ersetzen kann. Ist aber auch nicht teuer (ab 1,90 pro Monat bei 50qm). Und rechne mal zusammen, was Dich eine komplett neues Wohnzimmer/Schlafzimmer etc. kosten könnte, da kommt schon was zusammen, auch wenn man nichts besonderes hat, aber alles auf einmal neu kaufen muss.
Zumal die Hausrat den Wiederbeschaffungswert ersetzt, und nicht nur den Zeitwert.
Alles klar. Vielen Dank für das ausführliche Besipiel :)
Und greift da die Haftpflichtversicherung? Oder die Hausratversicherung ein? ( Ich überlege gerade, ob ich überhaupt eine Hausratversicherung brauche. Habe nicht so viele "wertvolle" Gegenstände im Besitz)