Wenn mein Sohn unberechtigt auf das Nachbargrundstück geht und sich verletzt, wer ist schuld?

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Wer unbefugt ein fremdes Privatgrundstück betritt, hat keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn er dort zu Schaden kommt.So entschied das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) im Fall eines Mannes, der wegen eines Unfalls an einem Strohlager Schadenersatz forderte. Auf dem Grundstück des beklagten landwirtschaftlichen Betriebs waren große, bis zu 200 kg schwere Strohballen außen an den Mauerwänden eines ehemaligen Lagers aufgeschichtet. Der Mann wurde unter einem herabgestürzten Strohballen begraben und schwer verletzt (u.a. Beckenbruch). Im Prozess hat er behauptet, er habe im Sichtschutz des Strohlagers seine Notdurft verrichten wollen, als plötzlich und ohne sein Zutun aus ca. 4m Höhe ein Strohballen auf ihn herabgestürzt sei.Das OLG hat die Klage jedoch abgewiesen. Die Richter hatten festgestellt, dass sich der Unfall auf einem Privatgrundstück ereignet habe, das der Mann unbefugt betreten habe. Der Eigentümer habe aber keine Maßnahmen zum Schutz von Personen treffen müssen, die sich unbefugt auf seinem Grundstück aufhielten. Dieser habe nicht damit rechnen müssen, dass das Strohlager als „Toilette“ benutzt werde. Entsprechende „Besucher“ habe er daher auch nicht vor eventuellen Gefahren des Strohlagers schützen müssen. Dies würde die Verkehrssicherungspflicht für Eigentümer privater Grundstücke in unzumutbarer Weise erweitern und ausdehnen. Der geschützte Personenkreis würde faktisch ins Unermessliche ausgedehnt (OLG Thüringen, 5 U 31/09). (gefunden bei RA Streifler.com)

Eure Krankenversicherung, wer sonst?

Wenn der Nachbar nicht gerade Selbstschussanlagen installiert hat, betritt man sein Grundstück auf eigene Gefahr.

Wenn der Nachbar sein Grundstück nicht mit einem Zaun gesichert hat, kommt er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nach. Ggf. hat er deshalb eine Mitschuld.

Allerdings wird den Eltern mangelnde Aufsichtspflicht ebenso vorgeworfen werden. Sie müssen mit ihrer Erziehung dafür sorgen, dass der Sohn Verbote respektiert und das private Gelände des Nachbarn nicht betritt, auch nicht zum Ball holen. Es ist zumutbar, dass der junge Mann woanders Fussball spielt, z.B. auf öffentlichen Bolzplätzen.

Gut, wenn man da eine private Unfallversicherung für den Racker abgeschlossen hat.