Wenn ich eine Lebensgemeinschaft eingehe, bekomme ich dann keine Witwenpension mehr? Oder gilt das nur bei Heirat?

4 Antworten

Nur bei einer bürgerlich rechtlichen Ehe (Standesamt).

Sogar die kirchliche Trauung, die die Kirchen nun ja auch für Paare anbieten, die nicht standesamtlich vermählt sind, ist erlaubt.

Daß wäre ja der Hammer! Wenn das auch für gleichgeschlechtliche Lebengemeinschaften gelten würde.

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Was ist mit

Lebensgemeinschaft 

gemeint?

vermutlich eine Lebensgemeinschaft, Herr Wal.

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Ja, wenn eine gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft eingegangen würde, fällt die Witwenrente weg. Wenn nur eine gemeinsame Wohnung bezogen wurde, nicht. Wenn also in wilder Ehe gelebt wird, behält man die Witwenrente.