Wenn ich beim Finanzamt meinen Steuerfreibetrag aufgrund einer Behinderung eintragen lasse, kann ich dann den Pfändungsfreibetrag erhöhen lassen?

2 Antworten

Eher theoretisch - denn praktisch :

https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/pfaendungsgrenze-bei-medizinischem-mehraufwand-wie-erhoeht-sich-mein-pfaendungsfreibetrag-bei-schwerbehinderung/

Erhöhung durch medizinischen Mehraufwand

Auch für den Fall, dass Sie als Insolvenzschuldner krank oder schwerbehindert sind und dadurch eine kostenaufwändige Ernährung oder die regelmäßige Einnahme teurer Medikamente notwendig ist, kann eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrages möglich sein.

Beachten Sie jedoch: der medizinische Mehraufwand sollte im besten Fall ärztlich festgestellt und bescheinigt werden. 2009 hat der BGH entschieden, dass für medizinische Behandlungsmethoden, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden (weil die Krankenkasse sie zum Beispiel nicht als notwendig ansieht), in der Regel auch keine Erhöhung des unpfändbaren Arbeitseinkommens gerechtfertigt erscheint (BGH 23.4.09, IX ZB 35/08).

Somit ist im schlechtesten Fall ein Mehraufwand vom Schuldner selbst zu tragen, wenn jener nicht als medizinisch notwendig angesehen wird. Als Beispiel für solche Kosten kämen höchstwahrscheinlich kosmetische Eingriffe oder Psychotherapien ohne eine ärztliche Attestierung einer Depression in Betracht.

Im besten Fall führt der Mehraufwand aber zu einer Erhöhung der Pfändungsfreigrenze

https://www.ra-kotz.de/pfaendungsfreibetrag-mehraufwand-wegen-schwerbehinderung.htm

Was hat das eine mit dem anderen zu tun?