Wenn Haus übertragen wird, aber Nießbrauch beim Schenker bleibt - ist es dann weniger Wert?
Es geht konkret um die Frage der Besteuerung. Wenn eine Immobilie mit einem Verkehrswert von 300.000 Euro an die tochter übertragen wird, das Nießbrauch aber bei der Mutter bleibt, wird dann der Betrag von 300.000 auf den Schenkungsfreibetrag in voller Höhe angerechnet oder kann zusätzlich ein Geldbetrag von 300.000 steuerfrei übertragen werden?
2 Antworten
das mag so sein, dass dadurch der Marktwert sinkt. So ein Haus wäre schlechter verkaufbar.
Nur sehe ich keine Auswirkung auf die Besteuerungsgrundlage, denn dann würde jeder eine Immobilie mit Niessbrauch verschenken, eine verringerte Schenkungssteuer zahlen (sofern Freibetrag überschritten), dann in Folge den Niessbrauch aufheben.
Ich sehe aus steuerlicher Sicht keine veränderte Bemessungsgrundlage.
Praktisch ist das Haus unverkäuflich. Bzgl. der Steuer wird der Wert gemindert, wieviel ist mir nicht bekannt, liegt vielleicht auch am FA.