Wenn ein Polizeihund in Rente geht, u. weiter betreut wird, bekommt man dafür Geld, steuerpflichtig?
Ich habe gehört, daß Polizeihunde schwer vermittelbar sind, wenn sie ausgedient haben. Angeblich bekommt ein Beamter, der den Hund dann weiter privat behält, dafür eine Art Rente-wenn dem so ist, muß er das wiederrum als Einkommen versteuern?
2 Antworten
Innenminister Lorenz Caffier (CDU) will in Mecklenburg-Vorpommern eine "Rente" für ausgediente Polizeihunde einführen.
Hundeführer sollen weiterhin Geld für Verpflegung und Unterbringung bekommen, auch nachdem ihr Hund aus dem Polizeidienst entlassen wurde. Eine solche Hunderente wird bereits in mehreren Bundesländern gezahlt - beispielsweise in Hamburg. In Mecklenburg-Vorpommern ist das bislang nicht der Fall.
Caffier kündigte an, dass er die Hunderente noch in diesem Jahr einführen will. Wieviel Geld an die Hundeführer gezahlt werden soll ist noch unklar.
Die Versteuerung hängt vom weiteren Einkommen ab.
Ausgediente Polizeihunde werden zu Schweinehunden umgeschult und dann nach Brüssel zu EU vermittelt. Da brauchen sie keine Rente mehr, da bekommen sie Diäten.