Wenn ein erwachsenen Kind stirbt, gibt es dann auch einen Pflichtteil für die Eltern?
Eine Erbfrage: wenn ein erwachsenes Kind (ohne eigene Familie) stirbt, gibt es dann auch einen Pflichtteilsanspruch für die Eltern - auch wenn das Kind die Eltern im Testament NICHT bedacht hat? Zur ergänzenden Info: im Testament wurden nur einzelne Nichten und Neffen und enge Freunde bedacht.
2 Antworten
Der Pflichtteil steht nur den nächsten Angehörigen zu. Dies sind
Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel, nichteheliche Kinder, adoptierte Kinder; entfernte Abkömmlinge, z.B. Enkel, sind nur berechtigt, wenn nähere Abkömmlinge nicht mehr vorhanden sind).
Ehegatten, wenn zum Zeitpunkt des Erbfalls die Ehe noch wirksam bestand.
Eltern, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind.
Partner einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft
Geschwister und Großeltern des Erblassers sind nicht pflichtteilsberechtigt
http://www.e-juristen.de/Erbe-Erbteil-PflichtteilAnspruchVerzicht.htm
Die Eltern sind, wie Ehegatten und Kinder, pflichtteilsberechtigt.
Da die Nichten, Neffen und Freunde keine gesetzlichen Erben sind, werden die Eltern das halbe Erbe als Pflichtteil bekommen.