Wenn die Erben das Haus nicht räumen?
Wir haben bei eine ältere Dame das Haus gekauft (Nießbrauchtrecht). Die Dame ist verstorben. Da den Erben alles was im Haus steht gehört, müssen die jetzt das räumen.Zwei Monate warten wir,dass die sich melden. Wir können die leider auch nicht erreichen, da sie nicht ans Telefon rangehen.
2 Antworten
Olga.
Vorgehensweise:
1) Löschung des Nießbrauchs im Grundbuch unter Vorlage der Sterbeurkunde beantragen.
Falls eine sog."Vorlöschklausel" im Grundbuch nicht eingetragen ist, musst du ein Jahr warten oder die Erben stimmen der Löschung zu..
2) Erben schriftl. zur besenreinen Räumung unter angemessener Fristsetzung auffordern.
3) Nutzungsentschädigung = ortsübliche Miete fordern.
Erforderlichfalls Anwalt einschalten.
Das Telefon ist hier sowieso nutzlos.
Anschreiben - Frist setzen - selbst räumen - einlagern.