Wenden in Privateinfahrt erlaubt?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Rechtlich ist es schwierig, dagegen vor zu gehen. Das Befahren eines fremden Grundstücks ist meistens eine Besitzstörung, die strafrechtlich keine Auswirkung hat. Wenn es immer derselbe Fahrer ist, könnte man zivilrechtlich eine Unterlassungsklage anstreben. Die einfachste Art wird es sein, die Einfahrt mit einem Tor, Pflanzenkübeln oder einer Kette zu sichern. Das kann niemand verbieten – und das Wenden wird unmöglich