Wem gehört die Garage?

6 Antworten

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Die Garage wurde mit dem Bau auf dem Grundstück Teil des Grundstücks. Ein so genannter "wesentlicher Bestandteil". Damit gehört die Garage Dir, weil Dir das Grundstück gehört. § 94 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) § 946 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Die Erben könnten aber einen Ersatzanspruch haben. Der bestimmte sich nach Bereicherungsrecht. § 951 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) Jedoch verjährt dieser Ersatzanspruch nach 3 Jahren zum Jahresende. § 195 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) Hier wäre der Anspruch also am 1. Januar 2021 verjährt.

Somit können die Erben von Dir wegen der Garage leider nichts verlangen.

1. Das Gebäude, hier die Garage, gehört dem Grundstückseigentümer. Also der Person, die im Grundbuch steht. Und da taucht der Name Deines Freundes vermutlich nicht auf!?

2. Und selbst wenn man annehmen würde, dass die Garage Deinem Freund und somit den Erben gehört, dann vergesst beim Rechnen nicht das Grundstück, welches Du beigesteuert hast. Schließlich belegt die Doppelgarage Deinen Grund!

3. Die Garage gehört DIR, Punkt!

Sie gehört Dir. U.U. haben die Erben einen Aufwendungsersatzanspruch, das müsste aber ein Jurist aufklären.

Da es sich selbst bei einer Fertiggarage um einen wesentlichen Bestandteil des Grundstücks handelt, gehört diese dem jeweiligen Grundstückseigentümer.

Die Garage steht auf Deinem Grund und Boden - ergo gehört sie Dir.