Welches Risiko besteht, wenn man einer böswilligen Person die Steuernummer aushändigt?

2 Antworten

Sagen wir mal so, habe ich Deine Steuernummer erzähe ich Dir 3 Stunden später Tatsachen über dich, die Du bei Deinem Steuerberater vermuten würdest, aber nie bei einem Fremden. Bei telefonischen Auskünften beim Finanzmat ist der Steuernummer sozusagen die Eintrittskarte. Die Finanzbeamten bewegen sihc mit solchen Auskünften zwar extrem an der Grenze, aber wer es geschickt macht, bekommt, was er will.

Was die Rechnungen zu enthalten haben, kann man in § 14 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz nachlesen. Darin steht u.a. zu den anzugebenden Nummern:

"(4) Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten: ...

-2. die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, ..."

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/ustg_1980/gesamt.pdf