Welcher Hauswert bei Erbauszahlung?

5 Antworten

Die Wertermittlung der Bank ist darauf ausgerichtet, bei einer Kreditvergabe auf der sicheren Seite zu sein.

Das ist somit keine Basis für einen Verkauf.

Wonach richtet sich denn dann die Höhe der Auszahlung?

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@House2016

Man kann entweder den Wert nehmen, der für die Erbschaftsteuer zu grunde gelegt wird, oder ein Gutachten erstellen lassen.

Das ist eine Frage, des Preises, bzw. der Größenordnung der Ausgleichszahlung, ob es sich lohnt.

Du bist die Person die fordert. Also ggf. nachweispflichtig.

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Ist der Kaufvertrag damals auch wirklich abschlußreif gewesen oder stand alles noch am Anfang? Es gibt oftmals himmelweite Unterschiede zwischen den Preisvorstellungen des Anbieters und dem was dann  gezahlt wird.  

Und eine wirklich "gerechte" Lösung in dem Sinne daß alle damit zufrieden sind, wird es angesichts der unterschiedlichen Interessenlage in solchen Fällen nur selten geben. Alle Beteiligten sollten sich aber dessen bewußt sein, daß es sehr teuer werden kann, wenn man sich nicht einigt und die Sache dann streitig werden läßt. Die dann anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten fressen oft die erlangten Vorteile auf.

Die hier bereits präsentierte Idee, einen Sachverständigen zu bestellen ist an sich gut. Allerdings sind die Kosten nicht unerheblich und Überraschungen nicht ausgeschlossen. Zum Beispiel wird ein Sachverständiger die Immobilie in Ausführung seines Auftrags viel sorgfältiger untersuchen als daß die meisten Kaufinteressenten machen würden und dabei entdeckte Mängel in die Bewertung mit einfließen lassen. Es kann gut sein, daß der dann ermittelte Wert sogar noch unterhalb des bislang ermittelten liegt.


"Wonach würde man sich gerechterweise richten?"

Nach dem Preis, mit dem alle zufrieden sind!

Man muss sich bei der Preisbestimmung nur vorher auf die Spielregeln festlegen, insb. weil es hier um handfeste, monetäre Interessenkonflikte geht. Das Verlangen auf dem Immobilienmarkt einerseits und das Bekommen dort sind Zweierlei.

So ist das auch mit dem öffentlich bestellten Sachverständigen, der nach verschiedenen Verfahren den Verkehrswert ermitteln kann. Bei einem selbstbewohnten Haus wird es wohl eher das Sachwertverfahren sein und nicht das Ertragswertverfahren. Beides schrammt am Marktwert (im Zuge der Immobilienblase) vorbei. Man könnte daher auch vereinbaren: "Wertermittlung des öffentlich bestellten Sachverständigen und davon 90 % werden zugrundegelegt für die Verteilungsrechnung". Schließlich hat der Bargeldempfänger anschließend mehr Freiheiten mit dem Geldbetrag!


Und die Motivation der Immobilienfachfrau der Bank wurde schon von wfwbinder skizziert. 

Übrigens gab es mal eine ähnliche Frage mit anderer Rollenverteilung:

https://www.finanzfrage.net/frage/ich-moechte-mein-elternhaus-nicht-verkaufen-hab-drei-geschwister-die-ich-auszahlen-will-welcher-geldbetrak-ist-bindent-fuer-mich?


House:

Unter dem Begriff „Immobilienbewertung“ findest du in diesem Forum weitere Hinweise und Empfehlungen.

Dein Vater beabsichtigte, die Immobilie zu einem weit höheren Preis als von der Bankexpertin geschätzt, zu veräußern. Wie kam die Wertfindung und damit die Kaufpreisfestsetzung zustande? Besitzt du darüber aussagefähige Unterlagen? Es wäre nämlich durchaus möglich, eine bereits vorhandene Schätzung gegen eine verhältnismäßig geringe Gebühr aktualisieren zu lassen.

Andernfalls: Mit den Kaufinteressenten den Gutachter bestimmen und festlegen, dass sein Testat für die  Kaufpreisfestsetzung bindend ist.

Vielleicht beteiligen sie sich sogar an den Schätzkosten. 



Einigt Euch darauf einen unabhängigen Sachverständigen mit der Wertfindung des Objektes zu beauftragen und dann sein Gutachten auch anzuerkennen.

Wer wäre denn zB ein unabhängiger Sachverständiger, ganz blöd gefragt. Ein Makler?

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@House2016

Ganz einfach gesagt - nein.

Goggle mal unter dem Begriff "öffentlich bestellter Sachverständiger", Sachgebiet Immobilien.

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