Welcher Betrag auf dem Sparbuch bleibt bei den Pflegekosten unberücksichtigt?

1 Antwort

Hallo,

Hallo,

wer Leistungen nach SGB XII, also die klassische Sozialhilfe für Pflegeheimkosten beantragt, dem steht nach Paragraf 90 SGB XII ein Schonvermögen zu. Dieses beläuft sich auf 5.000 Euro (Stand: April 2017).

Als Vermögen gelten Immobilien, Bargeld als auch wertvolle Möbel.

Gruß!

Pro Person, also 10.000,- für das Ehepaar.

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